Neue Berechnungen: Wer von der Ampel profitiert

Neue Berechnungen: Wer von der Ampel profitiert

München (epd). Haushalte mit geringen Einkommen sowie Eltern profitieren voraussichtlich finanziell am stärksten von den Plänen der Ampel-Koalition. Das geht aus Berechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstag) hervor. Danach wirken sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung am deutlichsten aus.

Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro werden den Berechnungen zufolge rund zehn Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser bezahlt. Diese Beschäftigten, die derzeit auf Mindestlohnniveau (9,60 Euro pro Stunde) ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro brutto erwirtschaften, erhalten bei einem Mindestlohn von 12 Euro rund 700 Euro mehr im Jahr.

Zusammen mit weiteren Änderungen wie steuerliche Entlastungen wirkt sich die geplante Zusammenfassung und Erhöhung der finanziellen Leistungen für Kinder in einer Kindergrundsicherung bei Eltern deutlich einkommenserhöhend aus. Während Singles mit 310 Euro und Kinderlose mit 690 Euro mehr Einkommen rechnen können, haben Alleinerziehende den Berechnungen zufolge am Jahresende rund 2.300 Euro mehr und Elternpaare rund 3.000 Euro mehr in der Tasche.

Die Wissenschaftler des Mannheimer Instituts kommen zu dem Schluss, dass die Umsetzung der Pläne dazu führen würde, dass rund 2,4 Millionen Bürger weniger von Armut bedroht wären, unter ihnen 1,4 Millionen Kinder. Aktuell leben nach jüngsten Angaben aus dem Sommer dieses Jahres rund 2,8 Millionen Kinder in oder am Rande der Armut, das ist etwa jedes fünfte Kind.

Ob aber tatsächlich die unteren Einkommensschichten stärker von der Politik der Ampel profitieren werden als die Wohlhabenden, hängt den ZEW-Wissenschaftlern zufolge auch davon ab, ob im Jahr 2022 der Solidaritätszuschlag, den gegenwärtig nur noch die reichsten zehn Prozent zahlen, abgeschafft werden muss und wie die Ampel-Koalition dann damit umgeht. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Abschaffung des Soli fällt das Bundesverfassungsgericht.