EU bringt Deutschland vor Gericht: Mähwiesen nicht genug geschützt

EU bringt Deutschland vor Gericht: Mähwiesen nicht genug geschützt

Brüssel (epd). Die EU-Kommission bringt Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil es biologisch wichtige blütenreiche Wiesen nicht genügend geschützt haben soll. Damit habe Deutschland gegen die EU-Habitat-Richtlinie für europäische Schutzgebiete verstoßen, erklärte die Behörde am Donnerstag in Brüssel. Konkret geht es um Mähwiesen im Flachland und im Bergland, die in Deutschland „einen ungünstigen Erhaltungszustand“ aufwiesen.

Die Wiesen seien wichtig für Bestäubungsinsekten, Bienen und Schmetterlinge, führte die Kommission aus. Sie hatte deswegen 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht und es 2020 auf die nächste Stufe gehoben. Bisher aus Brüsseler Sicht ohne Erfolg: „Die betreffenden Lebensraumtypen haben sich in den letzten Jahren, vor allem aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken, in verschiedenen geschützten Gebieten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden.“ Deutschland habe sie dennoch rechtlich nicht ausreichend geschützt.

Bei Vertragsverletzungsverfahren geht es um Verletzungen des EU-Rechts. Sie sind relativ häufig, werden aber meist vor dem Gang zum EuGH beigelegt. Dort drohen Deutschland - sollte es verurteilt werden und sollte es dann dem Urteil nicht nachkommen - Bußgelder.