Vorgesetzte des Patientenmörders Högel müssen sich verantworten

Vorgesetzte des Patientenmörders Högel müssen sich verantworten

Oldenburg (epd). Insgesamt acht ehemalige Vorgesetzte des verurteilten Patientenmörders Niels Högel müssen sich vom 17. Februar 2022 an vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, möglicherweise von Högels Taten gewusst, aber nichts dagegen unternommen zu haben, wie der Sprecher des Landgerichts, Torben Tölle, am Mittwoch sagte. Angeklagt seien je vier Vorgesetzte aus den Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst. Zur Verhandlung stünden drei Tötungsdelikte in Oldenburg und fünf in Delmenhorst. Bisher sind 42 Verhandlungstage bis in den November kommenden Jahres hinein geplant.

Der Ex-Krankenpfleger Högel war am 6. Juni 2019 vom Oldenburger Landgericht wegen insgesamt 85 Morden im Klinikum Oldenburg und dem Krankenhaus Delmenhorst zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (AZ: 5 Ks 1/18) Laut Tölle ist es wahrscheinlich, dass Högel als Zeuge in dem Prozess gegen seine früheren Chefs aussagen muss.

Die vier Vorgesetzten aus dem Krankenhaus Delmenhorst sind dem Sprecher zufolge wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Dafür sei eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren vorgesehen. Den Oldenburger Vorgesetzten werde Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen. Dies müsse im Vergleich zur eigentlichen Tat milder bestraft werden, erläuterte Tölle. Dennoch drohten auch hier Gefängnisstrafen von zwei Jahren bis zu elf Jahren und drei Monaten.

Högel hatte nach Überzeugung des Gerichts seine Patienten mit Medikamenten vergiftet, die zum Herzstillstand führten, um sie anschließend reanimieren zu können. So wollte er als Lebensretter glänzen. Im Mordprozess war deutlich geworden, dass die Vorgesetzten in Oldenburg nach einem Verdacht dem Pfleger die Kündigung nahegelegt hatten. Mit einem guten Zeugnis bewarb sich Högel dann erfolgreich in Delmenhorst.

Aufgrund des bundesweiten Interesses werde die Verhandlung - wie schon der Mordprozess gegen Högel - in der Oldenburger Weser-Ems-Halle geführt, sagte Tölle. Die acht Angeklagten ließen sich von insgesamt 20 Rechtsanwälten vertreten. Zusammen mit dem Gericht, den Angeklagten, den Ersatzrichtern und Ersatzschöffen, Zeugen, Anwälten und Staatsanwälten sowie bislang einem Nebenkläger seien 38 Personen an allen Prozesstagen dabei. Trotz der Größe der Halle blieben darum coronabedingt lediglich 64 Plätze für Zuschauer und Presse.