Gericht: Polizei darf gegen Maskenverweigerer vorgehen

Gericht: Polizei darf gegen Maskenverweigerer vorgehen

Berlin (epd). Die Polizei darf in der Corona-Pandemie gegen Maskenverweigerer auf Demonstrationen vorgehen. Ein vorübergehender Platzverweis auf der Grundlage des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sei rechtens, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Das bereits im September ergangene Urteil ist inzwischen rechtskräftig. (VG 1 K 223/21)

Geklagt hatte ein Teilnehmer einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen und von Anhängern von Verschwörungsmythen am 5. April 2021 am Brandenburger Tor. Dabei war nach den Corona-Vorschriften des Landes Berlin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Da der Kläger auf der Versammlung ohne diesen Schutz angetroffen wurde, hätten Polizeibeamte ihn von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und ihm einen Platzverweis erteilt.

Ein ärztliches Attest des Klägers sei von den Polizisten nicht akzeptiert worden, so der Kläger. Die Ärztin, die das Attest ausgestellt hatte, sei schon damals wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse polizeibekannt gewesen, hieß es.