Bewährungsstrafen im Betrugsverfahren gegen Pastor gefordert

Bewährungsstrafen im Betrugsverfahren gegen Pastor gefordert

Hildesheim (epd). Im Betrugsprozess gegen einen suspendierten Pastor vor dem Landgericht Hildesheim haben die Verfahrensbeteiligten Bewährungsstrafen gefordert. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem evangelischen Pastor gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung in 163 Fällen vorgeworfen. Für das Strafmaß sollten laut Plädoyer der Staatsanwaltschaft allerdings nur 44 Taten berücksichtig werden. Dafür sei eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zu verhängen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Verteidigung forderte, das Strafmaß „am unteren Ende des Strafrahmens“ festzusetzen, wobei die Gesamtstrafe auf Bewährung ein Jahr und sechs Monate nicht übersteigen solle. Das Urteil soll bereits am Mittwoch verkündet werden. (AZ: 20 KLs 12 Js 18186/17)

Der Pastor hatte dem Kirchenamt in Hildesheim fingierte Quittungen und selbst gefertigte Rechnungen vorgelegt, um sich dann das Geld erstatten zu lassen. Laut Anklageschrift beläuft sich der Schaden auf mehr als 52.000 Euro. Im Verfahren hatte der 62-Jährige ausgesagt, dass er sich nicht habe bereichern wollen, sondern mit dem Geld unter anderem die Behandlung einer Krebserkrankung gezahlt habe. Er war zu dieser Zeit Pastor in Eime bei Hildesheim. Laut Staatsanwaltschaft ist bei einer Verurteilung noch ein Betrag in Höhe von rund 20.000 Euro zu erstatten, dessen Einzug das Gericht anordnen müsste.

Für gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr würde zudem nach Auskunft der hannoverschen Landeskirche für den Pastor automatisch zu einem Ausscheiden aus dem Dienst mit Verlust der Pensionsansprüche führen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung betonten, dieser Umstand müsse in der Urteilsfindung berücksichtigt werden.