Gericht: Auflösung von "Seebrücke"-Versammlung war rechtswidrig

Gericht: Auflösung von "Seebrücke"-Versammlung war rechtswidrig

Frankfurt a.M. (epd). Die Auflösung einer Versammlung der Organisation „Seebrücke“ durch die Polizei am Main am 5. April 2020 in Frankfurt am Main war laut einer Gerichtsentscheidung rechtswidrig. Die Polizei sei irrtümlich davon ausgegangen, dass die Versammlung mit rund 300 Teilnehmenden für eine sofortige Evakuierung von Flüchtlingen aus Griechenland und von der griechisch-türkischen Grenze nach der damaligen Corona-Verordnung grundsätzlich verboten sei. Dies sei aber nicht der Fall gewesen, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. (AZ: 5 K 1344/20.F)

Sowohl durch das Infektionsschutzgesetz als auch nach den Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus habe kein grundsätzliches Versammlungsverbot bestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu beantragen.