Kabinett: Vereinfachter Zugang zu Kurzarbeit wird erneut verlängert

Kabinett: Vereinfachter Zugang zu Kurzarbeit wird erneut verlängert
Die Corona-Sonderregelungen für Kurzarbeit gehen in eine weitere Runde. Allerdings erhalten die Kurzarbeiterinnen und -arbeiter ab dem kommenden Jahr nicht mehr die Aufstockung nach dem vierten und siebten Monat.

Berlin (epd). Firmen können noch bis März 2022 leichter Kurzarbeit anmelden als in normalen Zeiten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeitsregeln um weitere drei Monate. Während der Pandemie können Betriebe bereits dann bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. Sonst ist es mindestens ein Drittel.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld war bereits im vergangenen Jahr auf bis zu 24 Monate verlängert worden. Während der Corona-Krise steigt die Höhe der Leistung zudem ab dem vierten Bezugsmonat und noch einmal ab dem siebten Monat. Diese Regelung soll aber für die Beschäftigten, die ab dem 1. Januar 2022 in Kurzarbeit gehen, nicht mehr gelten, wie das Bundesarbeitsministerium auf Nachfrage bestätigte. Nach dem vierten Monat wird das Kurzarbeitergeld derzeit auf 70 bzw. 77 Prozent (bei Kindern) und nach sieben Monaten auf 80 bzw. 87 Prozent erhöht. Normalerweise beträgt das Kurzarbeitergeld 60 bzw. 67 Prozent des Nettolohns.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisierte die Verschlechterung und forderte die künftige Bundesregierung auf einzugreifen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärte, das drohende Auslaufen der Sonderregelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitsgelds müsse verhindert werden. „Betroffene Beschäftigte verlieren bis zu einem Viertel ihres Kurzarbeitsgelds“, sagte er. „Davon wären unter anderem die Tourismus- und Veranstaltungsbranche sowie die Gastronomie betroffen. Die künftige Ampelkoalition muss diesen Fehler unbedingt korrigieren.“

Zu den Corona-Sonderregelungen für die Kurzarbeit zählt auch, dass auch Leiharbeiterinnen und -arbeiter Kurzarbeitergeld beziehen können. Die bei Kurzarbeit allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialbeiträge werden ab Januar 2022 zur Hälfte erstattet. Bisher wurden sie vollständig erstattet.

Dem Arbeitsministerium zufolge haben während des ersten Lockdowns im April 2020 sechs Millionen oder 20 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezogen. Ende 2020 war die Zahl auf gut zwei Millionen gesunken. In diesem Jahr sind die Zahlen wieder gestiegen.