Hanau-Untersuchungsausschuss hört Angehörige der Opfer an

Hanau-Untersuchungsausschuss hört Angehörige der Opfer an

Wiesbaden (epd). Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zu den rassistischen Morden in Hanau vor einem Jahr wird als erste Zeugen Angehörige der Opfer vernehmen. Darauf hat sich das Gremium in einer internen Sitzung geeinigt, wie der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte.

In der ersten öffentlichen Sitzung am 3. Dezember sollen drei Angehörige angehört werden. Auch in den drei Ausschusssitzungen am 17. und 20. Dezember sowie am 21. Januar 2022 werden nach der Vereinbarung der Parteien jeweils drei Angehörige der Mordopfer vernommen. Die Regierungsparteien rückten damit von ihrem ursprünglichen Plan ab, neben den Angehörigen auch Polizei-Sachverständige gleich am Anfang zu vernehmen.

Der Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken begrüßte das Einlenken der Koalitionsfraktionen. Damit hätten sich CDU und Grüne „endlich unserer Position angeschlossen, zuerst die Angehörigen der Opfer sowie Überlebende des Anschlags in den Zeugenstand zu rufen und erst danach mit Sachverständigen aus der Polizei fortzufahren“. Dieses Vorgehen unterstreiche den politischen Aufklärungsauftrag des Ausschusses. Außerdem werde damit die bisherige beeindruckende Aufklärungsarbeit der Angehörigen gewürdigt. Deren Arbeit habe bereits wichtige Erkenntnisse für die Untersuchungstätigkeit zusammengetragen.

Beantragt hatten den Untersuchungsausschuss die Oppositionsfraktionen von SPD, FDP und Linkspartei. Die Regierungsparteien CDU und Grüne stimmten dem Antrag zu, die AfD votierte dagegen.

Am 19. Februar 2020 hatte ein 43-jähriger Deutscher in Hanau gezielt neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Anschließend tötete er in der elterlichen Wohnung seine Mutter und sich selbst. Das Bundeskriminalamt stufte die Tat als rechtsextrem und rassistisch motiviert ein.