Haftstrafe für Mutter in Münsteraner Missbrauchsfall

Haftstrafe für Mutter in Münsteraner Missbrauchsfall

Münster (epd). Im Münsteraner Missbrauchsverfahren ist am Mittwoch die Mutter des Opfers wegen Beihilfe durch Unterlassung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Frau hatte nach Überzeugung der Richter des Landgerichts Münster von den Misshandlungen des Jungen durch ihren Lebensgefährten gewusst, diese aber nicht verhindert. (Az: 8 KLs 12/21) Die Frau hatte am letzten Verhandlungstag eingestanden, dass sie seit Oktober 2019 von den Taten gewusst habe, wie die Sprecherin des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte.

Der Lebensgefährte der Frau soll den damals zehnjährigen Jungen selbst missbraucht und ihn weiteren Komplizen zum Missbrauch überlassen haben. Die Frau soll laut Staatsanwaltschaft auch zahlreiche Reisen ihres Lebenspartners mit ihrem Kind ohne ihre Begleitung sowie diverse Treffen des Hauptbeschuldigten mit weiteren Tatverdächtigen geduldet haben. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau zudem vor, in Anwesenheit ihres Sohnes sexuell motivierte Handlungen an ihrem Lebensgefährten sowie auch an dem Kind vorgenommen zu haben. Diese Anschuldigung sahen die Richter nicht bestätigt.

Der Lebensgefährte der Frau, der als Haupttäter in dem Verfahren gilt, war im Juli wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 29 Fällen zu einer Haftstrafe von 14 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Bislang erhielten mehr als ein Dutzend Mitbeschuldigte aus ganz Deutschland Haftstrafen.

Nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls waren im Juni 2020 bei Durchsuchungen zunächst Verdächtige in Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Die Mutter des Hauptbeschuldigten soll ihre Gartenlaube für die Missbrauchstaten zur Verfügung gestellt zu haben.