Kabinett billigt Anhebung von Hartz-IV-Regelsatz auf 449 Euro

Kabinett billigt Anhebung von Hartz-IV-Regelsatz auf 449 Euro
Ab Januar 2022 sollen die Hartz-IV-Regelsätze um drei Euro steigen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Oppositionspolitiker, der Sozialverband VdK und der DGB kritisieren die Erhöhung als unzureichend.

Berlin (epd). Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll im nächsten Jahr auf 449 Euro pro Monat steigen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin die „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022“, die die Anhebung um drei Euro zum 1. Januar 2022 vorsieht. Für volljährige Partner erhöht sich der Satz demnach von 401 Euro auf 404 Euro.

18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, sollen künftig 360 statt 357 Euro erhalten. Für bis zu fünfjährige Kinder erhöht sich die Leistung um zwei Euro auf 285 Euro im Monat. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten laut Verordnung mit 311 Euro im Monat ebenfalls zwei Euro mehr. Für 14- bis 17-Jährige gibt es den Angaben zufolge 376 Euro, drei Euro mehr als bisher.

Grüne und Linke sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband VdK kritisierten die Anhebung als völlig unzureichend. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, bezeichnete die Beschlüsse als „unverantwortlich, kalt und bitter“. Besonders in und nach Krisenzeiten müsse der Staat die Existenzgrundlage und Würde der Bürgerinnen und Bürger sichern, die in sozialen Notlagen auf Hilfe angewiesen sind, sagte sie. „Statt Armut endlich ernst zu nehmen, zeigt die alte Bundesregierung den Menschen noch einmal die kalte Schulter.“

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Susanne Ferschl, kritisierte, dass die Anhebung um drei Euro die Preissteigerungen nicht ausgleichen könne. „Die gestiegenen Verbraucherpreise lassen das Geld schneller verpuffen, als es auf dem Konto ist“, sagte sie. Eine Erhöhung der Regelsätze um drei Euro sei „kaum mehr als ein Almosen“.

Der DGB sprach von einer „faktischen Kürzung“ der Hartz-IV-Regelsätze, die völlig inakzeptabel sei. „Die geplante Erhöhung um nur drei Euro liegt deutlich unterhalb der Preisentwicklung“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Bei der Berechnung sei das Preisniveau der zweiten Jahreshälfte 2020 mit einbezogen worden, das wegen der abgesenkten Mehrwertsteuer außergewöhnlich niedrig gewesen sei.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, bezeichnete es als „Unverschämtheit, dass die Regierung erneut bei jenen kürzt, die sich am wenigsten wehren können“. Die vorübergehende Steuersenkung, die als Entlastung gedacht gewesen sei, werde durch die Einbeziehung in die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für die Betroffenen „zum großen finanziellen Verlust“, sagte sie den Funke-Zeitungen. „Und das in einer Zeit, da die Inflation gestiegen ist und diese Menschen ohnehin schon für Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel tiefer in die Tasche greifen müssen.“ Bentele forderte, den inflationsbedingten Preisanstieg auszugleichen und die Hartz-IV-Sätze generell anzuheben.

Bei der turnusmäßigen jährlichen Anpassung der Regelsätze wird neben den Löhnen vor allem die Preisentwicklung berücksichtigt.