Ministerium: Großer Unterschied zwischen Renten und Pensionen

Ministerium: Großer Unterschied zwischen Renten und Pensionen
Die meisten Rentnerinnen und Rentner erhalten monatlich weniger als 1.500 Euro. Wer Pensionen bezieht, bekommt in der Regel mehr. Die Linke spricht von einer Zweiklassengesellschaft. Aber immerhin: 2022 sollen die Rentenzahlungen wieder steigen.

Berlin (epd). Die Höhe der Renten und Beamtenpensionen klafft laut Bundesarbeitsministerium weit auseinander. Demnach belaufen sich 82 Prozent der gesetzlichen Renten auf weniger als 1.500 Euro, die Pensionen von Bundesbeamten liegen hingegen zu 95,1 Prozent über 1.500 Euro, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Über die Zahlen hatte zuerst das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Sonntag) berichtet. Die Deutsche Rentenversicherung geht unterdessen davon aus, dass die Renten im kommenden Jahr wieder steigen.

Der Fraktionschef der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, sagte dem epd, das Gefälle der Renten zu den Beamtenpensionen zeige eine „Zweiklassengesellschaft“. Er verwies auf das Rentenmodell in Österreich. Dort zahlten alle Bürger ein, auch Beamte, Selbstständige und Politiker. Die Renten seien im Durchschnitt 800 Euro höher als in Deutschland.

Das Bundesarbeitsministerium wies in der Antwort darauf hin, dass in die Statistik unter anderem auch Renten eingingen, die etwa aufgrund von geringen Beschäftigungszeiten sehr niedrig ausfielen. Zudem hätten Beamte mehrheitlich einen Hochschulabschluss.

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online Sonntag, Print Montag), sie gehe davon aus, dass die pandemiebedingt ausgebliebene Rentenerhöhung 2021 im kommenden Jahr nachgeholt werde. Die Rentner würden also 2022 „ein ordentliches Plus bekommen“. Konkrete Vorhersagen seien aber wegen der bevorstehenden vierten Corona-Welle und ihrer Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt nicht möglich.

Trotz des Konjunktureinbruchs durch die Pandemie sei die gesetzlichen Rentenversicherung bisher „stabil durch die Krise gekommen“, erklärte Roßbach weiter. Ein Grund dafür sei, dass die Rentenversicherung in der Pandemie auch auf Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld Rentenbeitragszahlungen erhalte.

Da Rentenerhöhungen auf Grundlage der Lohnentwicklung im Vorjahr berechnet werden, gab es für die westdeutschen Ruheständler 2021 keine Erhöhung. Im Osten stiegen die Bezüge um rund 0,7 Prozent.