Bewährungsstrafe im Chemnitzer Antisemitismus-Prozess

Bewährungsstrafe im Chemnitzer Antisemitismus-Prozess
Drei Jahre nach einem antisemitischen Angriff auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz hat sich ein Mann vor Gericht verantworten müssen. Ins Visier der Ermittler war der Vorbestrafte wegen einer DNA-Spur geraten. Vor Gericht schwieg er.

Chemnitz (epd). Im Prozess nach einem antisemitischen Angriff auf ein jüdisches Restaurant im August 2018 in Chemnitz ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht Chemnitz sah es als erwiesen an, dass der 30-jährige Mann aus Niedersachsen aus einer Gruppe heraus das Restaurant „Schalom“ angegriffen und den jüdischen Wirt mit mindestens einem Stein beworfen hat. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs.

Auf den mehrfach vorbestraften Mann waren die Ermittler gestoßen, weil eine DNA-Spur auf einem der Steine mit seiner übereinstimmte. Andere mutmaßliche Beteiligte des Angriffs konnten nicht gefasst werden.

Es dränge sich auf, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war, sagte Richter Dominik Börner in seiner Urteilsbegründung. Er habe sich außerdem zur Teilnahme an den rechtsextremistischen Aufmärschen 2018 in Chemnitz verabredet. Das sei aus einem Chatverlauf ersichtlich. Die Tat passe in sein politisches Weltbild.

Unter Berücksichtigung aller Umstände sei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden, sagte Börner. Für den Angeklagten spreche, dass die Schäden bei dem Angriff gering waren und die Tat drei Jahre her ist. Zudem habe sich der Angeklagte seit 2019 nichts zu Schulden kommen lassen.

Die Anklage hatte für den 30-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung gefordert. In seinem Plädoyer betonte der Staatsanwalt den klaren antisemitischen Bezug der Tat. Der jüdische Hintergrund des Opfers sei dem Angeklagten bekannt gewesen.

Die rechtsmotivierte Tat reihe sich in die damaligen Ereignisse in Chemnitz ein, sagte er. Der Angriff ereignete sich im Umfeld rechtsextremer Aufmärsche im August 2018 in Chemnitz, bei denen es zu gewaltsamen Ausschreitungen kam. Die Attacke auf das jüdische Restaurant wurde erst Tage später öffentlich bekannt.

Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. In seinem Plädoyer betonte er, dass die Tat seinem Mandanten nicht abschließend zugeordnet werden könne. Es sei unklar, wie der Stein mit der DNA-Spur des Niedersachsen vor das Restaurant gekommen sei und wer überhaupt die Steine geworfen habe. Der 30-Jährige selbst schwieg vor Gericht.

Der Gastwirt Uwe Dziuballa war bei dem Angriff an der Schulter verletzt worden. Es sollen mindestens fünf faustgroße Schottersteine und eine Bierflasche in seine Richtung geworfen worden sein.

Dziuballa sagte vor Gericht, er sei am Abend des 27. August 2018 routinemäßig vor sein Restaurant gegangen, um nachzuschauen, ob alles in Ordnung ist. Kurz darauf habe er einen dumpfen Schlag an der Schulter gespürt. Um ihn herum habe es geknallt. Zuvor habe er eine Gruppe dunkel gekleideter Menschen wahrgenommen.

„Gefühlt waren es 100 Leute, real zwischen zehn bis zwölf Personen“, sagte der Gastwirt. Sie hätten „Judensau“ und „Verschwinde!“ gerufen. Einige seien vermummt gewesen. Er könne sich noch an die Augen erinnern. Diese seien voller Hass gewesen.

Auslöser für die Aufmärsche 2018, mit denen Chemnitz bundesweit Negativ-Schlagzeilen machte, war der gewaltsame Tod eines 35-jährigen Chemnitzers am Rande des Stadtfestes. Wegen des tödlichen Angriffs wurde 2019 ein Syrer zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.