Staatsanwaltschaft erhebt in Anklage in AWO-Affäre

Staatsanwaltschaft erhebt in Anklage in AWO-Affäre

Frankfurt a.M. (epd). Im Skandal um die Kreisverbände der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main und Wiesbaden erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Beschuldigte. Einem 61-Jährigen aus Wiesbaden werde Anstiftung zu schwerer Untreue vorgeworfen, teilte die Ermittlungsbehörde am Dienstag in Frankfurt am Main mit. Er soll seiner wegen Beihilfe angeklagten Tochter eine Schein-Beschäftigung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin der AWO-Flüchtlingshilfe verschafft haben, bei der sie ohne Gegenleistung über 53.000 Euro erhalten habe. Die Vorgänge sind Teil umfangreicher Ermittlungen gegen zahlreiche AWO-Verantwortliche in der Region. Über die Zulassung der Anklage muss das Amtsgericht Wiesbaden entscheiden.

In dem jetzt vor Gericht gebrachten Fall war laut Staatsanwaltschaft allen Beteiligten klar, dass die Tochter trotz offiziell festgelegter Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche nicht für den Verband tätig werden sollte. Der AWO seien im Zeitraum von 2017 bis zur Beendigung der Scheinbeschäftigung Ende 2019 Arbeitgeberkosten in Höhe von 105.000 Euro entstanden. Der Wiesbadener CDU-Stadtverordnete Wolfgang Gores hatte im vergangenen Jahr sein Mandat niedergelegt, nachdem Vorwürfe wegen der Anstellung seiner Tochter öffentlich geworden waren, sich jedoch zunächst juristisch gegen die Anschuldigungen zur Wehr gesetzt. Gegen Hannelore Richter, die damalige Geschäftsführerin des Kreisverbands, der Anfang 2021 Insolvenz anmelden musste, läuft ein getrenntes Ermittlungsverfahren.

Vorwürfe gegen eine Reihe weiterer AWO-Funktionäre der beiden Kreisverbände und des Bezirksverbandes Hessen-Süd werden ebenfalls von der Staatsanwaltschaft weiter geprüft. Mindestens seit 2015 sollen sie zu Unrecht die Überweisung von Aufwandsentschädigungen, Bonuszahlungen, Beraterhonorare und fingierter Gehälter in großem Umfang veranlasst haben. Im Frühjahr 2021 geriet auch der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) ins Visier der Staatsanwaltschaft. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme eingeleitet. Dabei geht es um den Vorwurf, seine Ehefrau habe als Leiterin einer AWO-Kindertagesstätte ein deutlich überhöhtes Gehalt bezogen. Auf Nachfrage konnte die Staatsanwaltschaft die Gesamtanzahl der Beschuldigten nicht beziffern.