50 Jahre BAföG: Weniger geförderte Personen, höhere Förderbeträge

50 Jahre BAföG: Weniger geförderte Personen, höhere Förderbeträge

Wiesbaden (epd). Seit der deutschen Vereinigung 1990 haben fast 23 Millionen Schülerinnen, Schüler und Studierende eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Die Zahl der geförderten Personen ging nach einem Höchststand im Jahr 2012 in den vergangenen Jahren zurück, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag 50 Jahre nach der Einführung des BAföG mitteilte. Mit 639.000 wurden im vergangenen Jahr gut ein Viertel (27 Prozent) weniger gefördert als vor 30 Jahren (873.000). Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler lag mit 174.000 auf dem niedrigsten Stand der vergangenen 30 Jahre - ein Minus von 35 Prozent gegenüber 1991. Die Zahl der geförderten Studierenden ging in demselben Zeitraum um 23 Prozent zurück.

Dass weniger Menschen eine Förderung erhalten haben, lässt sich nach Angaben der Behörde nicht durch niedrigere Schüler- oder Studierendenzahlen erklären. Tatsächlich stieg die Zahl der Studierenden binnen 30 Jahren um knapp 71 Prozent: von 1,7 Millionen Studierenden im Wintersemester 1990/1991 auf 2,9 Millionen im Wintersemester 2020/2021. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nahm in dem Zeitraum leicht um sechs Prozent ab: von 11,6 Millionen im Schuljahr 91/92 auf 10,9 Millionen im Schuljahr 2019/20.

Trotz niedrigerer Gefördertenzahlen sind die Ausgaben für BAföG-Leistungen gestiegen: um 44 Prozent gegenüber 1991 auf knapp 2,9 Milliarden Euro im Jahr 2020. Ein Grund dafür ist nach den Angaben ein wachsender Anteil der Geförderten, die Anspruch auf den maximalen Förderbetrag haben. Machten sie 1991 noch 38 Prozent aus, waren es im vergangenen Jahr 51 Prozent. Der durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag stieg von 273 Euro (1991) auf einen Höchststand von 556 Euro im Jahr 2020.

Das BAföG war am 1. September 1971 eingeführt worden, um junge Menschen in Ausbildung zu unterstützen, deren Eltern nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren. Das Gesetz wurde seither insgesamt 26 Mal geändert. Nach dem Gesetz müssen die Bedarfssätze und Freibeträge alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt werden.

Ein Großteil der Studierenden bestreitet seinen überwiegenden Lebensunterhalt nicht mit der BAföG-Förderung, sondern mit der Unterstützung von Angehörigen sowie aus eigener Erwerbstätigkeit - daran hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten nichts geändert. Allerdings haben sich die Anteile deutlich verschoben, besonders die eigene Erwerbstätigkeit hat über die Jahre deutlich an Bedeutung gewonnen: Bestritten im Jahr 1991 nur etwas mehr als elf Prozent der Studierenden ihren Lebensunterhalt mit eigener Arbeit, war es 2019 bereits ein Drittel. Im selben Zeitraum ging der Anteil derer, die von Angehörigen, beispielsweise den Eltern, unterstützt wurden, zurück: von knapp 63 Prozent auf zuletzt gut 53 Prozent.