Beschluss: Corona-Impfungen flächendeckend ab zwölf Jahren

Beschluss: Corona-Impfungen flächendeckend ab zwölf Jahren
Gesundheitsministerkonferenz: Auffrischungsimpfungen ab September
Bislang hat sich die Ständige Impfkommission nur für Impfungen bei Jugendlichen ab zwölf Jahren ausgesprochen, wenn diese Vorerkrankungen haben. Jetzt empfiehlt die Gesundheitsministerkonferenz ein flächendeckendes Angebot für diese Altersgruppe.

Berlin, München (epd). Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag den Weg für ein flächendeckendes Angebot an Corona-Impfungen für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren sowie für Auffrischungsimpfungen ab September geebnet. „Wir gehen vorbereitet in den Herbst“, erklärte der GMK-Vorsitzende und Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach der Video-Konferenz. Voraussetzung sei, dass bei Impfungen für Kinder und Jugendliche eine ärztliche Aufklärung sowie eine notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten gewährleistet werden.

Seit Juni können auch Kinder ab zwölf Jahren zwar gegen das Coronavirus geimpft werden. Dazu gibt es bislang aber keine allgemeine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI). Dies hatte viele Eltern verunsichert.

Die GMK hatte bereits am 6. Mai beschlossen, allen Kindern und Jugendlichen bis Ende August 2021 ein entsprechendes Impfangebot machen zu wollen. Dieses Impfangebot sei von Sorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen gut angenommen worden, hieß es. Mit Stand vom 1. August seien bundesweit bereits 20,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen geimpft worden. 9,9 Prozent dieser Altersgruppe seien bereits voll geimpft.

Der GMK-Beschluss bekräftige, dass Kinder und Jugendliche sowohl in den Impfzentren als auch durch niedergelassene Kinder-, Jugend- und Hausärzte sowie als Angehörige von Beschäftigten durch Betriebsärzte geimpft werden können, hieß es weiter. Zudem hätten die Länder unter anderem zugestimmt, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Universitäten und Berufsschulen deutschlandweit strukturierte, niedrigschwellige Angebote zu machen, was teilweise schon in einigen Ländern geschehe. Holetschek: „Das ist ein Baustein, um einen sichereren Start in den Lehr- und Lernbetrieb nach den Sommerferien zu ermöglichen. Impfzentren, Ärzte und Betriebsärzte stehen bereit.“

In einem weiteren Beschluss haben sich die GMK-Mitglieder für Corona-Auffrischungsimpfungen ab September ausgesprochen. „Bei den Auffrischungsimpfungen wollen wir ab September die gesundheitliche Vorsorge gegen das Coronavirus vor allem bei den besonders gefährdeten Bürgerinnen und Bürgern stärken und zum Beispiel mobile Teams in die Alten- und Pflegeheime schicken“, fügte Holetschek hinzu. Darauf hätten sich die GMK-Mitglieder einstimmig geeinigt.

Geplant seien zunächst Angebote für Auffrischungsimpfungen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie: „Die Impfungen sind sowohl im Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch mit mobilen Teams möglich.“ Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen die Auffrischungsimpfung durch einen niedergelassenen Arzt erhalten.

„Wichtig ist mir, dass wir möglichst unbürokratisch an die Auffrischungsimpfungen herangehen. Wir knüpfen an unser Vorgehen zu Beginn der Impfkampagne an und beginnen zunächst mit den Menschen, die am stärksten gefährdet und am wenigsten mobil sind, also vor allem den Menschen in den Alten- und Pflegeheimen“, erklärte Holetschek. Diese bräuchten jetzt als erste eine Erneuerung ihres Schutzes gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung. Für die Auffrischungen sollen mRNA-Impfstoffe verwendet werden, also von Biontech/Pfizer oder Moderna. Dabei spiele es keine Rolle, mit welchem Impfstoff man vorher geimpft worden sei.