Staatsanwaltschaft Koblenz prüft Ermittlungsverfahren nach Unwetter

Staatsanwaltschaft Koblenz prüft Ermittlungsverfahren nach Unwetter

Koblenz (epd). Nach der Unwetterkatastrophe in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen prüft die Koblenzer Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dabei gehe es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung infolge möglicherweise unterlassener oder verspäteter Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Als Basis dienten Presseberichte, Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht.

„Weiterhin liegen mittlerweile polizeiliche Erkenntnisse in dem hier geführten Prüfvorgang um den Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Diese seien daraufhin auszuwerten, ob sich ein Anfangsverdacht auf Straftaten ergibt. Zudem sollten die dortigen Erkenntnisse auch in die Prüfung des Anfangsverdachts betreffend möglicherweise zu spät erfolgter Warnungen und Evakuierungen der Bevölkerung einbezogen werden. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli waren zwölf Menschen mit Behinderung in einer Einrichtung der Lebenshilfe gestorben.