Oberverwaltungsgericht befasst sich mit Corona-Demonstrationsverboten

Oberverwaltungsgericht befasst sich mit Corona-Demonstrationsverboten

Berlin (epd). Die Verbote von Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen beschäftigen nun auch das Berliner Oberverwaltungsgericht. Bis zum frühen Samstagvormittag seien zwei Beschwerden gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts eingegangen, das am Freitag Eilanträge gegen die Demonstrationsverbote zurückgewiesen hatte, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Samstag in Berlin. Die Berliner Polizei hatte bis Freitagabend insgesamt 13 am Wochenende geplante Demonstrationen verboten, die dem Milieu der „Querdenken“-Szene zugerechnet werden.

Die Verbote beträfen Versammlungen, deren Teilnehmende regelmäßig gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Infektionen und damit zum Schutz des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht akzeptieren, betonte die Polizei. In einer Vielzahl zurückliegender Versammlungen sei wiederholt unter Beweis gestellt worden, „dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz diese Infektionsschutzregeln nicht eingehalten“ würden.

Verstöße gegen die Infektionsschutzregeln seien „förmlich Markenzeichen und erklärtes Ziel“, hieß es weiter bei der Polizei. Verantwortliche seien zumindest in Teilen kaum oder gar nicht willens oder in der Lage, bei entsprechenden Verstößen ihre Verantwortung wahrzunehmen und regulierend gegenzusteuern. Diese Punkte unterschieden die verbotenen Versammlungen in erheblichem Maß und ganz deutlich von allen sonstigen Versammlungen mit einer hohen Anzahl an Teilnehmenden wie dem CSD am 24. Juli.