Gericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Demonstrationsverbot ab

Gericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Demonstrationsverbot ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer "Querdenker"-Demonstration am Wochenende abgelehnt. Insgesamt wurden zwölf Versammlungen aus der Corona-Szene von der Polizei aus Gesundheitsschutzgründen verboten.

Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer am Sonntag geplanten Demonstration gegen die Corona-Schutzmaßnahmen abgelehnt. Der Antrag sei wegen der bereits im polizeilichen Verbotsbescheid aufgeführten Gesundheitsgefahren zurückgewiesen worden, sagte ein Gerichtsprecher am Freitag in Berlin. Unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit, Wahrheit“ wollten die Veranstalter über die Straße Unter den Linden zum Brandenburger Tor ziehen und hatten dafür 3.500 Menschen angekündigt. Mit der Begründung zu erwartender Verstöße gegen die Masken- und Abstandspflicht hatte die Berliner Polizei diese und weitere elf Demonstrationen aus der „Querdenken“- und Kritikerszene der Corona-Schutzmaßnahmen am Donnerstagnachmittag verboten.

Gegen die Verbote sind laut Gerichtssprecher zwei weitere Eilanträge eingegangen, darunter von der Stuttgarter Initiative „Querdenken 711“. Diese hatte für Sonntag auf der Straße des 17. Juni einen Aufzug mit 22.500 Menschen angemeldet. Eine Entscheidung über die Anträge werde noch am Freitag ergehen, sagte der Gerichtssprecher. Gegen die Entscheidungen können die Anmelder der Demonstrationen gegebenenfalls Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Berliner Polizei hatte die Verbote mit bewussten Verstößen gegen die Infektions- und Abstandsregeln auf den bisherigen „Querdenken“-Versammlungen begründet. Die Verbote beträfen Versammlungen, deren Teilnehmende wiederholt unter Beweis gestellt hätten, „dass regelmäßig und nahezu ausnahmslos aufgrund der fehlenden Akzeptanz die Infektionsschutzregeln nicht eingehalten werden“, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz.

Ungeachtet der Verbote mobilisiert die „Querdenken“-Szene in den sozialen Netzwerken weiter für Berlin. In einem ursprünglich vertraulichen „Notfallkonzept“ der Stuttgarter Initiative heißt es, im Falle eines Verbotes sollen die Teilnehmer trotzdem zur Straße des 17. Juni kommen. Empfohlen wird auch, Gegendemonstrationen zu übernehmen.

Laut einem Polizeisprecher ist für das Wochenende Verstärkung aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei angefordert worden. Der Berliner Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Norbert Cioma, sprach auf Twitter von einer „Mammutaufgabe“.

Vor einem Jahr, am 1. August 2020, gab es die erste große „Querdenker“-Demonstration in Berlin, organisiert von der Stuttgarter Initiative um Gründer Michael Ballweg. Damals zogen zehntausende Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen maskenlos durch die Stadt. Journalisten wurden zum Teil heftig beschimpft.

Nach Einschätzung des Bielefelder Extremismusforschers Andreas Zick ist die „Querdenken“-Bewegung kleiner, aber radikaler und professioneller geworden. Die „Querdenker“ und die vielen Splittergruppen bei den Protesten seien Ausdruck eines neuen Populismus in der gesellschaftlichen Mitte, sagte Zick dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dort entwickle sich eine neue radikale, von Verschwörungen bewegte und scheinbar bürgerliche Widerstandsbewegung. Diese sei nicht einfach als „rechtsextrem“ einzustufen, sie habe beispielsweise kein Gegenmodell zur Demokratie.