UN-Hochkommissar kritisiert Verstöße gegen Flüchtlingskonvention

UN-Hochkommissar kritisiert Verstöße gegen Flüchtlingskonvention

Genf (epd). UN-Hochkommissar Filippo Grandi hat Verstöße vieler Staaten gegen die 70 Jahre alte Genfer Flüchtlingskonvention als alarmierend kritisiert. Dank des Abkommens seien Millionen Menschenleben gerettet worden, und es müsse respektiert werden, betonte Grandi am Mittwoch zum Jahrestag der Verabschiedung in Genf.

Die Einhaltung der Konvention sei wichtiger als jemals zuvor, betonte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge. Grandi prangerte verschiedene Maßnahmen von Staaten gegen Flüchtlinge und Asylsuchende an. Sie reichten von Ausweisungen aus den Ländern bis Zurückweisungen an den Grenzen.

Die UN-Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 verabschiedet und trat 1954 in Kraft. Ein Zusatzprotokoll von 1967 hob die zeitlichen und auch geografischen Beschränkungen der Konvention auf. Das Abkommen listet die Rechte von Flüchtlingen auf, wie Zugang zu Gerichten des Gastlandes. Es nennt aber auch ihre Pflichten, wie der Achtung der Gesetze im Gastland.