Entscheidung über Schadenersatz zu Nauener Brandstiftung Ende August

Entscheidung über Schadenersatz zu Nauener Brandstiftung Ende August

Potsdam (epd). Nach der Brandstiftung an einer als Flüchtlingsunterkunft vorgesehenen Turnhalle im brandenburgischen Nauen 2015 soll Ende August über die Schadenersatzforderungen der Ostdeutschen Kommunalversicherung entschieden werden. Der Verkündungstermin sei für den 24. August anberaumt worden, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) nach der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Potsdam. Die Versicherung verlangt von drei verurteilten Tätern, darunter dem früheren Nauener NPD-Stadtverordneten Maik Schneider, rund 2,9 Millionen Euro Schadenersatz. (Az.: 11 O 242/18)

Den Vorschlag von einem der Täter, sich mit insgesamt 10.000 Euro in kleinen Ratenzahlungen an der Schadensbegleichung zu beteiligen, habe die Versicherung abgelehnt, sagte die Gerichtssprecherin. Gegen einen weiteren Mann war bereits zuvor ein rechtskräftiges sogenanntes Versäumnisurteil ergangen. Die Versicherung kann nach Rechtslage von jedem Täter die gesamte Schadenssumme fordern.

Bei dem Anschlag im August 2015 brannte die Sporthalle vollständig aus, bevor dort Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Schneider und ein weiterer Mann wurden unter anderem wegen der Brandstiftung vom Landgericht Potsdam zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Weitere Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Das Strafmaß für Schneider, der zu insgesamt mehr als neun Jahren Haft verurteilt wurde, soll im August vom Landgericht Potsdam neu festgesetzt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Verurteilung zwar weitgehend bestätigt, jedoch Fehler bei der Bildung der Gesamtstrafe bemängelt.