Großangelegte Razzia nach Dresdner Fußballkrawallen

Großangelegte Razzia nach Dresdner Fußballkrawallen
Fünf Tatverdächtige in Untersuchungshaft - 800 Beamten im Einsatz
Rund 500 gewaltbereite Fußballfans haben im Mai bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am Rande eines Spiels in Dresden warfen sie Steine und Pyrotechnik auf Polizisten. Fünf Tatverdächtige wurden jetzt festgenommen.

Dresden (epd). Mehr als zwei Monate nach den Ausschreitungen am Dresdner Rudolf-Harbig-Stadion hat die Polizei am Donnerstag 56 Wohnungen in Sachsen und Brandenburg durchsucht. Fünf dringend Tatverdächtige im Alter von 20 bis 33 Jahren wurden festgenommen, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag in Dresden mitteilten. Sie befinden sich den Angaben zufolge in Untersuchungshaft.

Den Beschuldigten werde vorgeworfen, bei den Ausschreitungen am 16. Mai eine aktive Rolle eingenommen und Glasflaschen oder andere Gegenstände gegen Polizeibeamte geworfen zu haben. Insgesamt werde gegen 70 Beschuldigte ermittelt, hieß es. Ihnen werde unter anderem Landfriedensbruch im besonders schweren Fall vorgeworfen.

Bei den Durchsuchungen am Donnerstag sei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden, darunter 53 Handys, Tablets und sonstige Speichermedien sowie Kleidungsstücke und Pyrotechnik. 800 Polizeibeamte waren den Angaben zufolge im Einsatz.

Die schweren Fußballkrawalle am Rande des Aufstiegsspiels von Dynamo Dresden in die 2. Bundesliga hatten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bei den Ausschreitungen waren 185 Polizeibeamte verletzt worden, darunter 49 Beamte der Bundespolizei. 30 Beamte waren in der Folge zeitweise dienstunfähig und sechs Beamte mussten stationär behandelt werden.

Noch während des Aufstiegsspiels, das coronabedingt ohne Zuschauer stattfand, hatten sich etwa 500 gewaltbereite Fans versammelt und Polizisten massiv mit Pyrotechnik angegriffen.

Ein erster Beschuldigter war am Mittwoch in Dresden in einem beschleunigten Verfahren zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er muss sich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Widerstands und Beleidigung verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.