Gericht: Entfernen von NPD-Plakaten in Mönchengladbach rechtens

Gericht: Entfernen von NPD-Plakaten in Mönchengladbach rechtens

Münster (epd). Laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster durfte die Stadt Mönchengladbach anordnen, Wahlplakate der rechtsextremen NPD abhängen zu lassen. Die konkrete Gestaltung des Plakates erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, erklärte das Gericht am Mittwoch. (AZ: 5 A 1386/20). Der Kreisverband Mönchengladbach der NPD hatte zur Europawahl 2019 in der Stadt Plakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ in der Stadt aufgehängt.

Die Stadt verlangte die Entfernung der Plakate, was der Kreisverband auch tat. Zugleich wollte dieser über den Klageweg eine Feststellung erwirken, dass die Anordnung rechtswidrig gewesen sei.

Zwar seien im politischen Meinungskampf auch zugespitzte und polemische Äußerungen von der im Grundgesetz festgelegten Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte das Gericht weiter. Das Wahlplakat negiere jedoch die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und könne daher durch das Schüren von Hass den öffentlichen Frieden gefährden. Das Plakat setze alle Migranten mit Mördern gleich, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Durch die Aufzählung von Orten und das Anschneiden der Ortsnamen entstehe zudem der Eindruck, dass es sich um eine Vielzahl an Fällen handele.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Der Kläger habe bereits Revision eingelegt, hieß es. Das Oberverwaltungsgerichts hatte diesen Weg wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, weil die Frage der strafrechtlichen Bewertung des Plakats durch die Verwaltungs- und auch die Strafgerichte nicht einheitlich ausfalle.