NRW-Landtag beschließt Gesetz zur Klimaanpassung

NRW-Landtag beschließt Gesetz zur Klimaanpassung

Düsseldorf (epd). Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag das nach Angaben der Landesregierung bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird das Ziel festgeschrieben, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, wie das NRW-Umweltministerium in Düsseldorf mitteilte. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Auch ist die Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie und die Einrichtung eines Beirates für Klimaanpassung ist gesetzlich festgeschrieben.

„Der Klimawandel ist Realität und vor unserer Haustür angekommen“, sagte Ministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). „Parallel zum Klimaschutz müssen wir daher mit aller Kraft die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit stärken.“ Das neue Gesetz sei „ein wichtiger Schritt, mit dem wir den unabwendbaren Klimafolgen vorbeugen“.

Zur Umsetzung des Gesetzes hat das Ministerium eine 15-Punkte-Liste erarbeitet. Bestandteil ist unter anderem die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Anpassung an den Klimawandel durch ein „Kompetenznetzwerk Klimaanpassung“. Auch die Entwicklung klimastabiler und vielfältiger Mischwälder ist geplant: Dafür ständen in diesem Jahr rund 75 Millionen Euro zur Verfügung, hieß es. Auch die Erarbeitung und Umsetzung überbetrieblicher Wasserkonzepte zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sei vorgesehen.

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen werde zudem die Informationsarbeit zur Klimawandel-Vorsorge fortgesetzt und ausgebaut. Die Initiative „Mehr Grün am Haus“ biete dazu umfangreiche Informationen, hieß es.