Mann wegen Missbrauchs vorbestraft: Tagesmutter erhält Berufsverbot

Mann wegen Missbrauchs vorbestraft: Tagesmutter erhält Berufsverbot

Münster, Köln (epd). Eine Tagesmutter aus Siegburg, die ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Ehemann mit in die Arbeit eingebunden hatte, darf laut Gericht keine Kinder mehr betreuen. Die Frau besitze nicht mehr die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster. (AZ: 12 B 910/21) Denn eine Erlaubnis verlange, dass eine Tagesmutter die von ihr betreuten Kinder auch vor möglichen Schädigungen und Gefährdungen durch Dritte schütze. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Antragstellerin betrieb den Angaben zufolge mit einer weiteren Tagesmutter eine Großtagespflege in Siegburg. Die Stadt Köln entzog ihr die Tagespflegeerlaubnis, nachdem Mitarbeiter des Jugendamtes bei einem unangemeldeten Hausbesuch ihren vorbestraften Ehemann in den Räumlichkeiten angetroffen hatten. Er hatte den Angaben zufolge eine mehrjährige Haftstrafe unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in den Jahren 1997 bis 2005 verbüßt. Ein gegen ihn ausgesprochenes Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen war im Jahr 2017 ausgelaufen.

Die Frau machte vor Gericht geltend, ihr Ehemann habe sich lediglich zu Hausmeistertätigkeiten in der Großtagespflege aufgehalten. Dabei sei eine Überschneidung mit den Betreuungszeiten der Kinder nicht immer vermeidbar gewesen. Gespräche mit Eltern ergaben, dass sie ihn lediglich als ein Teammitglied vorgestellt habe. Er soll sich demnach regelmäßig und nicht nur kurzzeitig etwa zu den Bringzeiten in der Tagespflegestelle aufgehalten haben. Vorübergehend soll sie ihm sogar die Aufsicht über zwei Tageskinder überlassen haben, lautet ein Vorwurf. Die Tagesmutter bestreitet das.

Der 12. Senat des Oberverwaltungsgericht erklärte die Aufhebung der Kindertagespflegerlaubnis für rechtsmäßig. In dem Fall könne die Antragstellerin nicht sicherstellen, dass ihr Ehemann die Hausmeistertätigkeiten außerhalb der Anwesenheitszeiten der Kinder erledige, urteilten die Richterinnen und Richter: „Schon daraus ergibt sich eine drohende Kindeswohlgefährdung.“