Weniger Familiennachzug als rechtlich möglich

Weniger Familiennachzug als rechtlich möglich
Der Flüchtlingsstatus kann entscheidend für das Nachholen von Familienmitgliedern sein. Subsidiär Schutzberechtigte etwa fallen unter ein begrenztes Kontingent und treffen - so eine Anfrage der Linksfraktion - auf zusätzliche Probleme.

Berlin (epd). Deutschland gewährt offenbar weniger Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte als rechtlich möglich wäre. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zunächst hatten darüber die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) berichtet.

Im Januar 2021 hatten die deutschen Auslandsvertretungen demnach 264 Visa für den Familiennachzug zu einem Geflüchteten in Deutschland erteilt. Im Februar seien es 473, im März 442 und im April 363 Visa gewesen.

Die Bundesregierung hatte sich im Herbst 2018 darauf geeinigt, dass monatlich bis zu 1.000 Personen nachkommen können. Bis Ende März hätten knapp 11.000 Terminanfragen für einen Familiennachzug zu einem Geflüchteten mit subsidiären Schutzstatus bei diversen Botschaften vorgelegen, etwa im Libanon, im Nordirak oder in der Türkei, hieß es.

Die Innenexpertin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte die Bundesregierung. Es sei eine Schande, dass derzeit nur wenigen hundert Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten im Monat der Familiennachzug ermöglicht werde, erklärte sie. Das entspreche nicht einmal der Hälfte des ohnehin verfassungswidrigen Kontingents. Viele betroffene Familien seien „nun schon seit Jahren getrennt, häufig geht es um Eltern mit Kindern, deren alltägliches Leiden man sich kaum vorstellen kann“.

Jelpke kritisierte zudem, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Überlegungen gebe, die nicht genutzten Kontingente wenigsten auf Folgemonate zu übertragen. Zudem rechne die Bundesregierung offenbar erst mittelfristig und vor allem erst nach Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen mit einer beschleunigten Annahme und Bearbeitung der Visumsanträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.