Verband: An Rechtsanspruch auf Platz im Frauenhaus festhalten

Verband: An Rechtsanspruch auf Platz im Frauenhaus festhalten
19.06.2021
epd
epd-Gespräch: Dirk Baas

Berlin (epd). Die Frauenhauskoordinierung hält an ihrer Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus fest. Geschäftsführerin Heike Herold sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Thema müsse auch nach der Bundestagswahl im September unbedingt auf der politischen Agenda bleiben. Sie begrüßte das Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, die Finanzierung der Schutzeinrichtungen künftig bundesweit abzusichern.

Die Expertin räumte ein, das sei zunächst nicht mehr als eine Absichtserklärung. „Aber es ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Wichtig sei, dass der runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen auch unter einen neuen Regierung seine gute Arbeit fortsetze. Denn das Grundproblem von zu wenigen Frauenhäusern und der unsicheren Finanzierung sei nicht gelöst, betonte Herold.

Den Rechtsanspruch hält de Expertin „für ein sehr starkes Signal, das die Finanzierung als Pflichtaufgabe festschreibt“. Deutlich sei schon jetzt, dass es gegen diese Verpflichtung in einigen Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Vorbehalte gebe. Denn wenn es ein Recht auf Aufnahme in einem Frauenhaus gäbe, müssten die Kapazitäten deutlich erhöht werden. Derzeit gebe es rund 6.800 Plätze, gebraucht würden jedoch 21.000.

Herold sagte, man brauche weiter Geduld, denn auch über Jahre hin habe man keine wirklichen Fortschritte beim Gewaltschutz gemacht. Die Regelungen, vor allem, was Abrechnungsfragen angehe, seien äußerst kompliziert. „Da gibt es häufig Streit, wer die Kosten tragen muss. Und der wird auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen, denen womöglich die Aufnahme verweigert wird.“ Man habe 360 Frauenhäuser und wohl auch 360 Finanzierungsmodelle. „Wir sind mit Frauenhäusern und Fachberatungsstellen nach über 40 Jahren Arbeit immer noch nicht in der Regelfinanzierung angekommen“, beklagte die Geschäftsführerin.

In Sachen Finanzierung denke das Bundesfamilienministerium über eine gesetzliche Regelung in den Sozialgesetzbüchern nach. Denn da habe der Bund die Regelungsbefugnis, wie zum Beispiel beim SGB VIII für die Kinder- und Jugendhilfe. „Finanzieren müssen die Einrichtungen aber nach der föderalen Zuständigkeit Länder und Kommunen, aber, weil das ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, werden Länder und Kommunen vom Bund Transferzusagen erwirken“, so Herold. Also werde es wohl zu einer Kostenteilung auf drei Ebenen kommen.