Urteile gegen mehr als 80 Personen nach "Stuttgarter Krawallnacht"

Urteile gegen mehr als 80 Personen nach "Stuttgarter Krawallnacht"

Stuttgart (epd). Ein Jahr nach den Ausschreitungen in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 in Stuttgart haben Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges (beide CDU) eine Bilanz der strafrechtlichen Aufarbeitung gezogen. Bisher wurden gegen mehr als 150 Beschuldigte Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen 83 Personen ergingen bereits Urteile, von denen 65 rechtskräftig sind, sagte Gentges. Strobl ergänzte, dass insgesamt bislang durch Gerichte rund 100 Jahre Freiheitsstrafe verhängt, 40 Jahre davon ohne Bewährung.

Strobl und Gentges unterstrichen, die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen und würden „mit langem Atem fortgesetzt“. Parallel dazu werde an der Prävention gearbeitet. Dazu gehöre auch die Installation einer Videoüberwachung an Orten in der Stuttgarter Innenstadt, an denen öfter kriminelle Taten geschehen.

Der Stuttgarter Polizeipräsident Franz Lutz sagte, junge Menschen, die friedlich und anständig feiern, „gehören zu unserer Stadtgesellschaft dazu“. „Wo aber die rote Linie überschritten wird - durch Straftaten, durch Gewalt oder durch Aggressionen gegen Polizeibeamte - schreiten wir konsequent ein“, warnte er. Die Polizei unterstütze auch Wiedergutmachungskonferenzen, in denen Opfer und Täter die Tat und deren Folgen gemeinsam aufarbeiten.