Verbot von Demos gegen Corona-Maßnahmen erneut bestätigt

Verbot von Demos gegen Corona-Maßnahmen erneut bestätigt

Berlin (epd). Mehrere für das Wochenende in Berlin geplante Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik bleiben verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte am Freitagabend zwei entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes zu insgesamt vier angemeldeten Kundgebungen und wies die Beschwerden dagegen zurück. Zur Begründung hieß es unter anderem mit Verweis auf zurückliegende Demonstrationen aus dem Umfeld der „Querdenken“-Szene, die Annahme, dass Hygiene-Auflagen nicht eingehalten würden, sei gerechtfertigt. Das Verbot betrifft unter anderem zwei Demonstrationen, zu denen am Samstag und am Sonntag jeweils 16.000 Teilnehmer angemeldet waren. Angemeldete Autokorsos gegen die Corona-Maßnahmen können weiterhin stattfinden.

Nach Auffassung des OVG haben die Anmelder der Demonstrationen die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass es bei den Versammlungen zu Verstößen gegen Hygienevorschriften und damit zu einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen kann, „nicht durchgreifend in Zweifel gezogen“. Die Beschlüsse des OVG seien nicht anfechtbar, hieß es weiter.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht das von der Versammlungsbehörde ausgesprochene Verbot bestätigt. Zur Begründung hieß es, die Grundrechte Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit seien gefährdet.

Die beiden größeren Demonstrationen standen unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“. Zwei weitere Demonstrationen mit 600 und 1.000 angemeldeten Teilnehmern aus dem „Querdenken“-Spektrum sollten am Alexanderplatz und am Potsdamer Platz stattfinden.