Mord im Namen Gottes

Mord im Namen Gottes
21-jähriger Syrer nach tödlichem Messerangriff lebenslang in Haft
Das Oberlandesgericht Dresden hat im Mordprozess gegen einen 21-Jährigen Syrer das Urteil gesprochen. Bei der Verkündung wurde der Vorsitzende Richter sogar persönlich.
21.05.2021
epd
Von Katharina Rögner (epd)

Dresden (epd). Nach der Messerattacke auf ein homosexuelles Paar in Dresden hat das Oberlandesgericht am Freitag die Höchststrafe gegen den 21-jährigen Angeklagten verhängt. Der Syrer soll laut dem Urteil des Staatsschutzsenates lebenslang in Haft. Es wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. (4 St 1/21)

Zudem behielt sich das Gericht eine Sicherungsverwahrung vor, die zu gegebener Zeit gerichtlich geprüft werden muss. Der Angeklagte könne jemals nur auf Bewährung freikommen, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Abdullah A. wurde des Mordes, versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Er habe in „religiöser Verblendung“ heimtückisch und hinterrücks getötet, sagte der Vorsitzende Richter, Hans Schlüter-Staats. Am 4. Oktober 2020 habe er in der Dresdner Innenstadt die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen niedergestochen, die als Touristen unterwegs waren. Einer von ihnen starb an den Folgen des Angriffs, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Den Tathergang hatte der Angeklagte im Gefängnis dem Psychiater Norbert Leygraf geschildert.

Wegen seiner radikal-islamistischen Gesinnung habe Abdullah A. Repräsentanten der von ihm abgelehnten freiheitlichen Gesellschaftsordnung auslöschen wollen. Es hätte „jeden treffen können, der dem Angeklagten an diesem Abend über den Weg lief“, sagte Schlüter-Staats. Ihm sei es darum gegangen, mit seiner Tat für vermeintliche Sünden „Kompensation im Jenseits zu erlangen“. Die „Angst vor der Hölle“ habe ihn beherrscht.

Bei seiner Verhaftung in Dresden gut zwei Wochen nach der tödlichen Attacke hatte der Syrer, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, erneut ein Messer dabei. Es sei davon auszugehen, dass er weitere Menschen habe töten wollte, sagte der Richter. Die Verteidigung hatte im Prozess für das mildere Jugendstrafrecht plädiert. Dies könne nicht angewendet werden, weil die Persönlichkeitsentwicklung von Abdullah A. durchaus abgeschlossen sei. Der Vorbestrafte habe sich in den drei Jahren in Haft weiter radikalisiert.

Opferbeauftragte von Bund und Ländern haben dem bei dem Angriff schwer verletzten Lebenspartner und der Familie des Getöteten ihre Unterstützung zugesagt. „Wir stehen an ihrer Seite“, erklärte der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke. „Wichtig ist, dass Betroffene schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten“, erklärte die Beauftragte für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Elisabeth Auchter-Mainz.

Zum Abschluss seiner 90-minütigen Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter den Syrer persönlich an: „Das, was Sie getan haben, ist wahrhaft gotteslästerlich gewesen.“ Den Namen Gottes zu missbrauchen - das sei „eine Sünde und kaum zu übertreffen“.