Prozess gegen Franco A. wegen Terrorverdachts begonnen

Prozess gegen Franco A. wegen Terrorverdachts begonnen

Frankfurt a.M. (epd). Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Donnerstag der Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden früheren Oberleutnant Franco A. begonnen. Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vor.

Der damalige Berufssoldat soll möglicherweise einen Anschlag auf den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), oder eine Menschenrechtsaktivistin geplant haben. Zu diesem Zweck habe er sich unter anderem eine Pistole verschafft, die er am 22. Januar 2017 in einer Toilettenanlage im Flughafen Wien-Schwechat versteckte.

Zudem habe er Munition und Sprengkörper sowie Waffenzubehör aus Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt zwei weitere Gewehre sowie eine weitere Pistole besessen. Darüber hinaus wirft die Anklage dem aus Offenbach stammenden Franco A. vor, sich eine zweite Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um nach einem möglichen Anschlag den Verdacht auf Asylbewerber zu lenken. Schließlich soll er in dieser Rolle auch Sozialleistungen beantragt und erhalten haben.

Von Franco A. sind Schriften mit rechtsextremistischem Gedankengut festgestellt worden. Er selbst hat Medien gegenüber behauptet, er habe aus Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungen und Behördenhandeln während der Flüchtlingswelle 2015 das Asylverfahren durchlaufen und dokumentieren wollen. Die Pistole in Wien habe er gefunden. Den Terrorverdacht wies er zurück.

Franco A. war am 3. Februar 2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen Wien-Schwechat zu entnehmen, festgenommen und am 4. Februar wieder freigelassen worden. Nach einer erneuten Festnahme befand er sich von April bis November 2017 in Untersuchungshaft. Nun kommt es dreieinhalb Jahre später zum Prozess.

Nach Erhebung der Anklage erklärte sich der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zunächst für nicht zuständig, weil ein hinreichender Verdacht auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat fehle. Dagegen legte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde ein.

Für den Prozess gegen Franco A. hat das Gericht zunächst zwölf weitere Termine bis zum 12. August angesetzt (AZ: 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17).