Bundesgerichtshof verhandelt Synagogen-Anschlag

Bundesgerichtshof verhandelt Synagogen-Anschlag

Hamburg, Karlsruhe (epd). Der Anschlag auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge im Oktober 2020 wird vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Wie die Gerichtspressestelle am Montag bestätigte, hat die Verteidigung Revision eingelegt. Der damals 29-jährige Deutsche mit kasachischen Wurzeln hatte den Studenten mit einem Klappspaten niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt. Das Hamburger Landgericht hatte im Februar die dauerhafte Einweisung des Täters in ein psychiatrisches Krankenhaus beschlossen. Aufgrund einer psychischen Erkrankung sei der Mann nicht schuldfähig, hieß es.

Es habe sich um einen gezielten Angriff auf eine Person jüdischen Glaubens gehandelt, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Der Mann habe jedoch nicht aus rechtsradikalen Motiven gehandelt. Er leide an einer religiösen Wahnvorstellung. Es sei anzunehmen, dass die Krankheit länger andauern werde und der Mann somit weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der damals 29 Jahre alte Täter war am 4. Oktober 2020 mit einem Taxi zur Synagoge gefahren, wo an diesem Tag Feierlichkeiten zum jüdischen Laubhüttenfest stattfanden. Er schlug einem 26-jährigen Studenten, der eine Kippa trug, ohne Vorwarnung mit einem Spaten auf den Kopf und verletzte ihn schwer.