Petitionen gegen Kopftuch-Verbot von Beamtinnen

Petitionen gegen Kopftuch-Verbot von Beamtinnen

Hamburg, Frankfurt a.M. (epd). Unmittelbar vor der für Freitag erwarteten Abstimmung im Bundesrat über einen Gesetzentwurf zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten machen zwei Online-Petitionen gegen das damit befürchtete Kopftuchverbot mobil. Bis Donnerstagmittag hatten bereits fast 140.000 Menschen die Online-Petitionen unterschrieben, die die Länderkammer aufriefen, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Initiatorinnen der beiden einzelnen Petitionen sind die Hamburger Rechtsanwältin Tugba Uyanik und die FrankfurterJurastudentin Rabia Kücüksahin. Das geplante „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ schaffe für alle Bundesländer eine Ermächtigung, um Beamtinnen und Beamten zu verbieten, bestimmte Kleidungsstücke, Symbole und Tätowierungen zu tragen, zitierten beide aus dem Gesetzentwurf. Dies gelte auch, wenn diese religiös oder weltanschaulich konnotiert seien, sofern sie das Vertrauen in die neutrale Amtsführung von Beamtinnen oder Beamten beeinträchtigten.

Damit ermögliche das Gesetz, Beamtinnen oder Beamten das Tragen eines Kopftuchs, einer Kippa oder eines Bartes als Ausdruck einer religiösen Haltung in Ausübung ihres Berufs zu verbieten, kritisierten sie. „Eine solche Diskriminierung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die seit Jahren eine ausgrenzende Politik betreiben“, schrieb Kücüksahin in ihrer Petition „Bundesweites Kopftuchverbot stoppen“. Uyanik beklagte, das Gesetz solle „klammheimlich“ ohne öffentliche Debatte verabschiedet werden, „ohne dass wir etwas davon mitbekommen sollen“.

Zuvor hatte bereits der Koordinationsrat der Muslime seinen Unmut über das Gesetzesvorhaben geäußert. Der Bundestag hatte den Entwurf im April ohne Aussprache mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD verabschiedet. Kritik kam unter anderem auch vom Aktionsbündnis muslimischer Frauen.

Die Bundesregierung hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2017 bestehende Regelungen moniert hatte.