Anfragen an Behinderten-Schlichtungsstelle steigen erneut

Anfragen an Behinderten-Schlichtungsstelle steigen erneut

Berlin (epd) Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit bei Behörden ist erneut gestiegen. Bei der beim Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel angesiedelten Schlichtungsstelle gingen im vergangenen Jahr 183 Anträge auf ein Schlichtungsverfahren ein, sechs mehr als im Jahr davor, wie es im im vierten Jahresbericht der Schlichtungsstelle heißt, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Der Bericht soll am Mittwoch zum Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung veröffentlicht werden.

In 70 Prozent der Fälle wurde eine Benachteiligung bei Ämtern oder Behörden beklagt. Häufig ging es dabei um Ansprüche aus der sozialen Sicherung. An zweiter Stelle (14 Prozent) liegen Beschwerden, die eine Gebärdensprache oder andere Kommunikationshilfen einforderten. Mehr Anträge gab es außerdem für eine leichte Sprache und verständliche Informationen von einzelnen Behörden (3 Prozent).

In fast 60 Prozent der Schlichtungsverfahren erzielten die Parteien eine Einigung. Drei Viertel aller Verfahren erfolgten innerhalb von drei Monaten. Längere Verfahren betrafen dem Bericht zufolge meist Anträge von Verbänden.

So verlangte ein Verband, Hörbehinderte müssten die aktuellen Corona-Informationen und Pressekonferenzen dazu barrierefrei nutzen können. Im Schlichtungsverfahren hätten die Anbieter eine „große Offenheit“ für das Thema gezeigt und eine weitere Zusammenarbeit mit dem Verband angestrebt, hieß es.

Barrierefreiheit im Alltag zu bekommen, sei für viele Behinderte oft nach wie vor nicht leicht, auch wenn die Verwaltungen zur Barrierefreiheit verpflichtet seien, sagte Dusel dem epd. Aus seiner Sicht sei die Schlichtungsstelle zu einer unverzichtbaren Institution geworden, die einen Beitrag zum sozialen Frieden leiste. Die geplante Ausweitung des Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes auf private Produkte und Dienstleistungen wertete Dusel als „sinnvolle und konsequente Entscheidung“.

Der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung erinnert seit 1992 jedes Jahr am 5. Mai an die Rechte von Menschen, die mit Handicaps leben.