Erzbistum beurlaubt Düsseldorfer Pfarrer wegen Missbrauchsvorwürfen

Erzbistum beurlaubt Düsseldorfer Pfarrer wegen Missbrauchsvorwürfen

Köln (epd). Das Erzbistum Köln hat einen katholischer Pfarrer aus Düsseldorf wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs bis auf weiteres beurlaubt. Gegen den Geistlichen sei ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet worden, teilte das Erzbistum am Dienstag mit. Zudem wurde der Fall im Januar an die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben. Die Behörde prüft weitere Schritte. Über den Fall hatte zunächst die "Bild"-Zeitung (Mittwoch) berichtet.

Der Geistliche war im Jahr 2001 - laut dem im März vorgelegten Rechtsgutachten der Kanzlei Gercke-Wollschläger zum Umgang mit Missbrauchsfällen durch Kirchenpersonal - in Köln von einem obdachlosen und minderjährigen Prostituierten erpresst worden, weil er Sex mit dem Jugendlichen gehabt haben soll. Zudem soll er in den Jahren 1992 und 1993 ein "grenzverletzendes Verhalten" gegen einen Jugendlichen an den Tag gelegt und ihm unter anderem Pornofilme gezeigt sowie mit ihm eine Sauna besucht haben. Diese Vorwürfe wurden dem Erzbistum bereits 1995 bekannt, im Jahr 2010 gab es neue Vorwürfe in der Sache, die durch einen Diakon vorgebracht wurden.

Zudem soll sich laut dem Gutachten ein Mann 2010 bei dem Erzbistum Köln gemeldet und berichtet haben, dass der beschuldigte Pfarrer ihn mehrmals sexuell belästigt habe. In den Jahren 2010 und 2015 gingen darüber hinaus anonyme Schreiben im Erzbistum ein, in denen der Geistliche des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bezichtigt wurde. Der Beschuldigte stritt diese wie auch die anderen Vorwürfe laut Gutachten ab. Als Reaktion auf die Schreiben zog sich der Pfarrer im Jahr 2015 aber aus der Jugendarbeit zurück.

Im Rahmen der Aufarbeitung der Altfälle durch die Stabsstelle Intervention des Erzbistums im Jahr 2015 fiel auf, dass eine Meldung des Verdachtsfalles aus dem Jahr 2001 an den Vatikan unterblieben war. Nach einer Prüfung seien die Akten dann 2018 schließlich an die Glaubenskongregation übermittelt worden, berichtete die Kanzlei Gercke-Wollschläger weiter. Das Erzbistum erklärte, dass Ende des Jahres 2020 die Stabsstelle Intervention des Erzbistums neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf aus dem Jahr 1995 erlangte.

Zudem war der Geistliche vorübergehend einer der beiden Stellvertreter des damaligen Düsseldorfer Stadtdechanten. Die Ernennung erfolgte 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten, wie das Erzbistum erklärte. Zu diesem Zeitpunkt sei lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt gewesen. Überdies wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, das dem Pfarrer eine uneingeschränkte Einsatzfähigkeit in der Seelsorge attestiert habe. Später arbeitete der Mann als leitender Pfarrer in einer Düsseldorfer Gemeinde.