Angeklagter in Mezgin-Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen

Angeklagter in Mezgin-Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen
Landgericht Aschaffenburg verurteilt Mann wegen versuchten Mordes zu acht Jahren und neun Monaten Haft
Freispruch vom Mordvorwurf, trotzdem eine langjährige Freiheitsstrafe: Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte am Donnerstag einen 46-jährigen Syrer zu acht Jahren und neun Monaten Haft. Er soll den Freund seiner Tochter versucht haben zu erstechen.
22.04.2021
epd
Von Daniel Staffen-Quandt (epd)

Aschaffenburg (epd). Vom Vorwurf des Mordes an seiner Tochter Mezgin wurde Hashem N. am Donnerstag zwar freigesprochen - in Haft muss der 46-jährige Syrer aber trotzdem. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte ihn zu acht Jahren und neun Monaten, weil er versucht hat, den Freund seiner Tochter im Juni 2017 mit einem Messer umzubringen. Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Mordanklage zwar "aus Mangel an Beweisen" ebenfalls Freispruch gefordert, für den Mordversuch allerdings elf Jahre Haft. Hashem N.s Verteidiger hingegen wollte einen kompletten Freispruch.

Den Mordvorwurf gegen den Mann hatte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in ihrem Plädoyer aus Mangel an Beweisen fallengelassen. Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh sagte, es sei bedauerlich, dass der Tod der jungen Frau "ungesühnt bleibt". Die Tat allerdings sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Als Motiv für die Taten führte die Anklage an, dass Hashem N. mit dem "Lebenswandel" seiner Tochter nicht einverstanden war. Mit Mezgins Tod habe er "seine Ehre" vermeintlich wiederherstellen wollen. Die Nebenklage schloss sich dem weitgehend an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ursprünglich vorgeworfen, Mezgin - die laut ihren Dokumenten 16 Jahre, laut Gerichtsmedizin aber mindestens 19 Jahre alt gewesen sein soll - heimtückisch erstochen zu haben. Der Angeklagte soll Mezgin am 4. Mai 2017 an ihrer Schule abgepasst haben, um sie mit heimzunehmen. Ihr 13-jähriger Stiefbruder saß mit im Auto. In einem Waldstück soll der Vater den Sohn aufgefordert haben, Mezgin zu töten - oder es selbst getan haben.

Ein Gerichtssprecher teilte nach der Urteilsverkündung mit, die Große Strafkammer sei nicht davon überzeugt, dass der Syrer seine Tochter getötet und in einem Waldstück in einem alten Betonschacht abgelegt habe. Die skelettierte Leiche war erst Ende 2018 zufällig entdeckt worden - ihr Vater war zu diesem Zeitpunkt flüchtig und galt deshalb schnell als Hauptverdächtiger. Er hatte eine neunmonatige Haftstrafe aus einem anderen Prozess wegen körperlicher Übergriffe gegen Mezgin nicht angetreten. Er wurde in der Türkei festgenommen und Ende 2020 ausgeliefert.

Prozessbeobachter hatten in den letzten Verhandlungstagen bereits ein solches Ende des Verfahrens erwartet. Viele Zeugen waren gar nicht vor Gericht erschienen - darunter beispielsweise der Sohn des Angeklagten oder auch Mezgins Mutter. Die Anklage stützte sich also weitgehend auf Behördenprotokolle und frühere verschriftlichte Zeugenaussagen. Einige der Zeugen machten vor Gericht schließlich widersprüchliche Aussagen, darunter auch der Nebenkläger, Mezgins 23-jähriger Freund. Die Verteidigung hatte deshalb auch für den versuchten Mord keine Beweise gesehen.

Neben der Haftstrafe verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einem Schmerzensgeld. Hashem N. muss an den damaligen Freund seiner Tochter 6.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Prozessbeobachter erwarten, dass zumindest die Verteidigung Rechtsmittel dagegen einlegt.