Geldstrafe für Friedensaktivistin Dettloff

Geldstrafe für Friedensaktivistin Dettloff

Cochem (epd). Wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und gemeinschaftlicher Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Cochem die 77-jährige Journalistin und Friedensaktivistin Ariane Dettloff aus Köln zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Sie war am 30. April 2019 zusammen mit 16 anderen Friedensaktivisten in den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel eingedrungen, um für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und deren Ächtung zu demonstrieren. (AZ: 3 Cs 2010 Js 35761/20)

Vor Gericht erläuterte Dettloff, sie betrachte sich nicht als Angeklagte. Sie sehe sich vielmehr als Klägerin gegen die Bundesregierung, die einen Bundestagsbeschluss zum Abzug der Atomwaffen aus Büchel 2010 bisher nicht umgesetzt habe und mit der Stationierung dieser Massenvernichtungswaffen auch gegen das Völkerrecht verstoße. "Diese Aktion zivilen Ungehorsams in Büchel halten wir für ein angemessenes und auch sehr mildes Mittel angesichts der Grausamkeit der dort lagernden US-Atomwaffen, deren Einsatz die Bundeswehr gemeinsam mit US- und weiteren europäischen Soldaten trainiert", erklärte sie.

Weder Staatsanwaltschaft noch Gericht wollten dieser Auffassung folgen. "Für eine solche Tat liegen keine Rechtfertigungsgründe vor", sagte Richter Alexander Fleckenstein. Gegen Strafgesetze zu verstoßen sei jedenfalls kein angemessenes Mittel, um die sicher hehren Absichten eines Atomwaffenabzugs zu erreichen. "Hier gibt es andere Mittel, um auf sich aufmerksam zu machen", erklärte er. In seinem Urteil folgte er dem Antrag der Staatsanwaltschaft.