Missbrauchsgutachten: Hamburger Erzbischof bietet Amtsverzicht an

Missbrauchsgutachten: Hamburger Erzbischof bietet Amtsverzicht an
Juristisches Gutachten belastet frühere Kölner Bischöfe
Mit dem Hamburger Erzbischof Heße zieht ein ranghoher katholischer Geistlicher Konsequenzen aus dem Umgang mit Missbrauchsfällen. Ein am Donnerstag in Köln vorgestelltes Rechtsgutachten entlastet aber Kardinal Woelki.

Köln (epd). Als Konsequenz aus den Ergebnissen des Kölner Missbrauchgutachtens hat der ehemalige Generalvikar im Erzbistum Köln und heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße seinen Amtsverzicht angekündigt. "Ich habe mich nie an Vertuschung beteiligt", sagte der katholische Theologe am Donnerstagabend in Hamburg. Dennoch sei er bereit, seinen Anteil am Versagen des Systems zu tragen. Zuvor hatte der Kölner Strafrechtsanwalt Björn Gercke in seinem Rechtsgutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln die Namen der Verantwortlichen benannt, die jahrelang im Erzbistum Köln Missbrauchsfälle vertuscht und Täter geschützt haben. Auch dort gab es personelle Konsequenzen.

Heße ist der erste katholische Bischof, der wegen des Umgangs mit Missbrauch seinen Rücktritt anbietet. Er ist seit 2015 Erzbischof in Hamburg. Heße war von 2006 bis 2012 Hauptabteilungsleiter Personalseelsorge und später Generalvikar im Erzbistum Köln. Heße wird in dem Gutachten im Zusammenhang mit elf Pflichtverletzungen genannt. Darunter fallen sieben nicht ordnungsgemäß bearbeitete Fälle.

Der Strafrechtler Gercke hatte am Donnerstagvormittag sein Rechtsgutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum zwischen 1975 und 2018 vorgestellt. Dieses belastet mehrere Bischöfe schwer. Die Gutachter konnten jedoch keine Pflichtverletzungen von Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki feststellen.

Zwar hätten er und seine Kollegen, darunter die Juristin Kerstin Stirner, keine "systematische Vertuschung" durch Verantwortungsträger des Erzbistums feststellen können, sagte Gercke. Doch habe es jahrelang eine systembedingte Vertuschung gegeben. Sie sei gekennzeichnet durch eine massive Rechtsunkenntnis, unklare Zuständigkeiten, die mangelhafte Aktenführung und Dokumentation sowie Überforderung.

Die Liste der namentlich genannten Verantwortlichen ist lang: Pflichtverstöße fanden die Gutachter bei den ehemaligen Kölner Erzbischöfen Kardinal Joseph Höffner und Kardinal Joachim Meisner sowie bei Weihbischof Dominikus Schwaderlapp in seiner Zeit als Generalvikar.

Erzbischof Woelki suspendierte Weihbischof Schwaderlapp und den Kölner Offizial Günter Assenmacher, der ebenfalls durch das Gutachten belastet wird. Das Gutachten wurde zudem bereits am Montag der Kölner Staatsanwaltschaft übergeben, wie Gercke mitteilte.

Untersucht hatten die Juristen den Umgang der Bistumsleitung mit Missbrauchsfällen zwischen 1975 und 2018. Insgesamt 236 Aktenvorgänge sichteten sie, in 24 Vorgängen fanden sie Pflichtverletzungen. Insgesamt 75 Pflichtverstöße zählten sie, die auf acht Personen zurückzuführen sind. Sie reichen von Verstößen gegen die Aufklärungspflicht bis hin zu Versäumnissen bei der Opferfürsorge. Woelkis Amtsvorgänger Meisner werden 24 Pflichtverstöße und damit ein Drittel aller Fälle angelastet.

Auch zu den Missbrauchsfällen macht das über 800-seitige Gutachten Angaben, obwohl diese nicht Kern der Untersuchung waren. Demnach finden sich in den Akten Hinweise auf 202 Beschuldigte und 314 Betroffene von sexuellem Missbrauch. Die Täter waren überwiegend Kleriker, die Opfer mehrheitlich Jungen unter 14 Jahren.

"Dank der Arbeit der Anwälte haben wir einen Blick in den Abgrund von Gewalt und Missbrauch im Erzbistum Köln werfen können", sagte Matthias Katsch von der Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" dem epd. Kardinal Woelki sei Teil dieses Systems gewesen, das mindestens seit der Amtsübernahme durch Kardinal Joachim Meisner dort gewachsen sei. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nannte das Ausmaß des Missbrauchs und der Pflichtverletzungen kirchlicher Verantwortungsträger im Erzbistum Köln erschreckend. Er mahnte eine unabhängige Aufarbeitung an.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, die bisherigen Schritte könnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Aufarbeitung in Köln und andernorts immer noch am Anfang stehe. Kindesmissbrauch sei "keine interne Kirchen-Angelegenheit, sondern ein Verbrechen, das von Strafgerichten aufgeklärt werden muss", betonte die Justizministerin.

epd lwd/lnh/hei/jup co