Erzbistum Köln stellt am Donnerstag Missbrauchsgutachten vor

Erzbistum Köln stellt am Donnerstag Missbrauchsgutachten vor

Köln (epd). Rund ein Jahr nach dem ursprünglich geplanten Termin stellt das Erzbistum Köln am Donnerstag ein Rechtsgutachten zum Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbefohlene vor. Der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki wird das Gutachten von den Juristen der Kanzlei Gercke und Wollschläger entgegennehmen. Im Mittelpunkt der Untersuchung zu Fällen aus den Jahren 1975 bis 2018 steht der Umgang Bistumsverantwortlicher mit sexuellem Missbrauch an Kindern oder schutzbefohlenen Erwachsenen durch Priester und Kirchenpersonal. Das Gutachten fußt den Angaben nach auf Personalakten, Unterlagen und Gesprächen mit Funktionsträgern.

Das Gutachten, das am Donnerstag neben Woelki auch dem Betroffenenbeirat ausgehändigt und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, soll je nach Ergebnis personelle Konsequenzen nach sich ziehen. Erste Beratungsergebnisse und mögliche Folgen aus der Untersuchung will Woelki in der kommenden Woche, am 23. März, mitteilen. Ab dem 25. März soll zudem im erzbischöflichen Tagungshaus ein weiteres, zuvor bei einer anderen Kanzlei in Auftrag gegebenes und bisher unveröffentlichtes Gutachten für Interessierte ausliegen.

Rund ein Jahr mussten Betroffene, Gläubige und Mitarbeiter im Bistum sowie die breite Öffentlichkeit auf die Veröffentlichung eines Gutachtens warten. Die ursprünglich für März 2020 angekündigte Präsentation möglicher Defizite oder Verstöße gegen Kirchenrecht und Amtspflichten im Umgang mit Missbrauchsfällen war zunächst vertagt und dann abgesagt worden. Die Zusammenarbeit mit der ursprünglich beauftragten Kanzlei wurde beendet, eine neue Kanzlei wurde beauftragt.

Der Erzbischof hatte seine Entscheidung zur Nichtveröffentlichung des zunächst bei der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl beauftragten Gutachtens mit Bewertungen durch andere Juristen und Kanzleien begründet. Diese hatten äußerungsrechtliche Bedenken angemahnt und unter anderem auf mögliche Klagen von namentlich genannten Funktionsträgern verwiesen. Kritisiert wurden auch qualitative und methodische Mängel in der Aufarbeitung. Die Münchener Kanzlei, die zur Missbrauchsaufarbeitung auch für andere Bistümer tätig war und ist, hatte wiederholt der Kritik widersprochen. Seit Herbst 2020 erstellte die Kölner Kanzlei Gercke und Wollschläger ein neues unabhängiges Gutachten.

Die Entscheidung des Erzbischofs und sein Umgang mit Kritik aus Gesellschaft und der katholischen Kirche hatte vielfach Widerspruch hervorgerufen. Zudem musste sich das Erzbistum neben den Vorwürfen der Intransparenz und Verschleppung mit Vorwürfen der Vertuschung auseinandersetzen.