Noch keine Einigung zwischen EKD und Missbrauchsbeauftragten Rörig

Noch keine Einigung zwischen EKD und Missbrauchsbeauftragten Rörig

Hannover, Berlin (epd). Zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, gibt es weiterhin keine verbindliche Einigung über Kriterien der Missbrauchs-Aufarbeitung. Einig sei man sich darin, dass eine "Gemeinsame Erklärung" zur Aufarbeitung für den evangelischen Bereich noch im Verlauf dieses Jahres final formuliert werden solle, teilten die EKD und der Missbrauchsbeauftragte am Freitag mit. Am Donnerstag hatten Vertreter der EKD, des neu gegründeten Betroffenenbeirats und Rörig sich bei einem virtuellen Treffen ausgetauscht.

Rörig betonte nach dem Gespräch die Bedeutung von unabhängiger Aufarbeitung. Er freue sich, dass der neu gegründete Betroffenenbeirat der EKD an dem Treffen teilgenommen habe. "Unabhängige Aufarbeitung braucht klare Strukturen externer Expertise - und die wichtige Einbeziehung von Betroffenen." Er sei zuversichtlich, dass auch für den evangelischen Bereich noch in diesem Jahr eine Erklärung zu Standards und Kriterien unabhängiger Aufarbeitung unterschrieben werden könne. Der Sprecher des EKD-Beauftragtenrates, Christoph Meyns, betonte das gemeinsame Ziel einer lückenlosen Aufarbeitung.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte sich im April 2020 mit dem Unabhängigen Beauftragten auf verbindliche Kriterien für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt geeinigt und mit der Einsetzung von der Kirche unabhängiger Aufarbeitungskommissionen begonnen.

Rörig hatte Mitte Februar in einem Interview mit dem epd die Hoffnung geäußert, bei dem Treffen mit der EKD die "Gemeinsame Erklärung" abschließen zu können. Im Sommer seien mit dem von der EKD eingesetzten Beauftragtenrat Missverständnisse über die Zusammenarbeit ausgeräumt worden. Im Juni hatten die 20 Landeskirchen der EKD in einem "Letter of Intent" der weiteren Zusammenarbeit zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragtenrat zugestimmt.

Die EKD hatte im Herbst 2018 einen Elf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche beschlossen. Er sieht neben einer Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten zu Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auch eine umfassende wissenschaftliche Studie und die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung vor.