Zehneinhalb Jahre Haft für islamistischen Prediger Abu Walaa

Zehneinhalb Jahre Haft für islamistischen Prediger Abu Walaa
Dreieinhalb Jahre lang hat das Oberlandesgericht in Celle gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz "Islamischer Staat" verhandelt. Nun steht das Urteil fest: Der Prediger muss für lange Zeit hinter Gitter.

Celle, Hildesheim (epd). Der als Abu Walaa bekannte mutmaßliche Deutschland-Chef der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) muss für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Nach insgesamt 245 Verhandlungstagen verurteilte das Oberlandesgericht Celle den Prediger am Mittwoch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und Terrorismus-Finanzierung. (AZ: 4 StE 1/17) Drei Mitangeklagte wurden ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt, wie das Gericht mitteilte.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte ihrem Plädoyer elfeinhalb Jahre Haft für Abu Walaa gefordert und für die übrigen Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung verlangte dagegen einen Freispruch für den Prediger und deutlich mildere Strafen für die Mitangeklagten.

Den Angeklagten wurde unter anderem vorgeworfen, den IS - teilweise als Mitglieder - in einem überregionalen salafistisch-dschihadistischen Netzwerk unterstützt zu haben. Sie hätten insbesondere junge Männer im Sinne der IS-Ideologie radikalisiert und zur Ausreise nach Syrien und in den Irak bewegt. Sie hätten sie bei der Ausreise finanziell unterstützt und teilweise mit notwendigen Kontakten für den Anschluss an den IS versorgt. Wegen dieser Vorwürfe wurden die Beschuldigten am 8. November 2016 festgenommen. Sie befinden sich seither mit Ausnahme eines Angeklagten in Untersuchungshaft.

Abu Walaa habe zwischen Frühjahr 2014 und September 2016 seine Anhänger animiert, zum IS auszureisen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Zumindest hätten diese aber in Deutschland für den IS tätig werden sollen, etwa durch die Ausführung von Anschlägen.

Konkret habe das Gericht eine Beteiligung Abu Walaas an zwei Ausreisefällen festgestellt. In einem Fall habe er einen zum Islam konvertierten deutschen Staatsangehörigen bei der Ausreise durch die Vermittlung von Schleuserkontakten und die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von mindestens 2.000 Euro unterstützt. Er habe ihm durch seinen Einfluss innerhalb des IS auch eine Stellung im dortigen Geheimdienst verschafft.

Niedersächsische Politiker begrüßten den Richterspruch. "Das ist ein richtungsweisendes und wichtiges Urteil für Niedersachsen, für Deutschland und für die Bekämpfung der dschihadistischen Ideologie", sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD). Das Gericht habe deutlich gemacht, dass dschihadistische Prediger und ihre Gehilfen in einer wehrhaften Demokratie zur Rechenschaft gezogen würden.

Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Den Sicherheitsbehörden war es trotz intensiver Ermittlungen lange nicht gelungen, ihm ein strafbares Verhalten nachzuweisen. Erst durch die Informationen eines V-Mannes der Polizei und eines Aussteigers aus der islamistischen Szene kamen genügend Anhaltspunkte für Haftbefehle und eine Anklage zusammen.