Lambrecht: Rassistische Gewalt stoppen

Lambrecht: Rassistische Gewalt stoppen

Berlin, Hanau (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat anlässlich des Jahrestages des Hanauer Anschlags dazu aufgerufen, "die rassistische Gewalt zu stoppen, die bis hin zu den entsetzlichen Morden geführt hat". Nichts gefährde die offene und vielfältige Gesellschaft so sehr wie Rechtsextremismus und rechter Terror, sagte Lambrecht am Donnerstag in Berlin. Der allgegenwärtige Hass im Netz habe einen Nährboden geschaffen, der Extremisten zu Gewalttaten motiviere. Dagegen müsse "mit allen Instrumenten des Rechtsstaats" vorgegangen werden, "die wir weiter schärfen". Der Verfolgungsdruck müsse erhöht und die Sicherheitsbehörden müssten weiter gestärkt werden.

Der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sei eine wichtige politische Konsequenz aus dem Anschlag gewesen, sagte die Ministerin. Die von ihm in die Wege geleiteten Maßnahmen müssten noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden. "Wir brauchen das Gesetz zur Förderung unserer wehrhaften Demokratie", betonte Lambrecht.

Am 19. Februar 2020 hatte ein 43-jähriger Deutscher in Hanau neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Anschließend tötete er seine Mutter und sich selbst. Ein Gutachten diagnostizierte bei dem Täter paranoide Schizophrenie, gepaart mit rassistischer Ideologie.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, sagte den Familien der Hanauer Opfer weiter Hilfe zu. "Wir werden weiter für sie da sein, auch noch Jahre nach der Tat. Den Opfern muss all unsere Aufmerksamkeit und Solidarität gelten", erklärte Franke in Berlin. Der Bund habe bisher knapp 1,1 Millionen Euro an 42 Hinterbliebene - Eltern, Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Geschwister - und 109.000 Euro an 19 verletzte und traumatisierte Opfer ausgezahlt. Weitere, auch dauerhafte Unterstützung sei nach dem Opferentschädigungsgesetz möglich.

Aus Sicht vieler Opfer stehe die Aufklärung noch am Anfang, sagte Franke. Gegen einen toten Attentäter könne es keinen öffentlichen Strafprozess geben, in dem die Opfer Fragen stellen könnten. Umso wichtiger sei es, alle Hintergründe lückenlos aufzuklären. Nur so sei eine Verarbeitung der "schrecklichen Traumata" überhaupt denkbar. "Die Beantwortung der quälenden Fragen der Hinterbliebenen an die hessischen Behörden nach nicht funktionierenden Notrufen oder der Waffenerlaubnis des vor der Tat schon lange auffälligen Täters ist überfällig", betonte der Beauftragte.