Sachsen prüft rechtliche Schritte nach vorzeitiger Impfung

Sachsen prüft rechtliche Schritte nach vorzeitiger Impfung
Nach Fällen in Sachsen-Anhalt gibt es nun auch in Sachsen einen Landrat, der vorzeitig gegen das Coronavirus geimpft wurde. Das DRK will prüfen, wie es dazu kommen konnte.

Dresden (epd). Die vorzeitige Impfung des erzgebirgischen Landrates Frank Vogel (CDU) sorgt für Diskussionenen. Sachsen will nach dem Vorfall rechtliche Konsequenzen prüfen, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Donnerstag nach der Kabinettssitzung in Dresden ankündigte. In Zukunft müsse noch exakter gearbeitet werden, "damit es zu solchen Irritationen nicht kommen kann".

Impfdosen sollten auf keinen Fall weggeworfen werden, betonte die Ministerin. Aber auch für restliche Dosen gelte eine Priorisierung. Angefragt würden dann in der Regel Krankenhäuser, nahe gelegene Arztpraxen oder Rettungsdienste. Am Ende eines Tages seien im Schnitt laut Köpping höchstens sechs Impfdosen übrig. Abweichungen von der Priorisierung könne es nur in Einzelfällen geben.

Vogel hat nach eigenen Angaben die Erstimpfung bekommen. Die Zweitimpfung stehe noch aus. Er habe einen Anruf bekommen aus dem Impfzentrum, das er Anfang des Jahres besucht hatte, sagte der Landrat dem MDR. Nach reiflichen Überlegungen habe er zugesagt. Er selbst habe nie den Wunsch geäußert, vorzeitig geimpft zu werden. Das Deutsche Rote Kreuz kündigte eine Prüfung des Vorgangs an.

In Sachsen-Anhalt war zuvor bekanntgeworden, dass in mehreren Landkreisen Bürgermeister, Stadt- und Landräte oder Polizisten geimpft wurden, obwohl sie nicht zur vulnerablen Gruppe gehören. Derzeit werden ausschließlich Menschen gegen das Coronavirus geimpft, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, zudem Bewohner von Pflegeheimen und Mitarbeiter in der Pflege sowie im Rettungsdienst und in medizinischen Einrichtungen mit hohem Ansteckungsrisiko.