Berlin will wegen Neutralitätsgesetz nach Karlsruhe gehen

Berlin will wegen Neutralitätsgesetz nach Karlsruhe gehen

Berlin (epd). Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will im Streit über das Berliner Neutralitätsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das berichteten mehrere Zeitungen am Dienstag übereinstimmend. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. August vergangenen Jahres. Danach ist ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht unzulässig. Das Gericht hatte damit die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts abgewiesen (AZ: 8 AZR 62/19).

Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet das Tragen sichtbarer religiöser Symbole und Kleidungsstücke im öffentlichen Dienst des Landes und in allgemeinbildenden Schulen. Dagegen hatten in der Vergangenheit erfolgreich unter anderem kopftuchtragende Lehrerinnen geklagt.

Das Bundesarbeitsgericht sprach in seinem Urteil von einer nicht hinzunehmenden Diskriminierung wegen der Religion. Ein pauschales Kopftuchverbot dürfe es nicht geben, nur bei konkreter Gefahr für den Schulfrieden, hieß es unter Verweis auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2015.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte sich Anfang des Jahres für eine Novelle des Neutralitätsgesetzes ausgesprochen. Widerstand dagegen kommt bislang vor allem aus der Berliner SPD.