Bistümer zahlen mehr als 19 Millionen Euro an Missbrauchsopfer

Bistümer zahlen mehr als 19 Millionen Euro an Missbrauchsopfer
Im Jahr 2010 wurde der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche öffentlich. Elf Jahre später regelt die Bischofskonferenz die Anerkennungsleistungen für Betroffene neu. Bislang machen nur wenige Betroffene davon Gebrauch.

Frankfurt a.M. (epd). Die katholischen Bistümer in Deutschland haben bis Ende vergangenen Jahres mehr als 19 Millionen Euro an Opfer von Missbrauch in der Kirche gezahlt. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) unter den 27 (Erz-)Diözesen. Insgesamt gingen mehr als 2.600 Anträge auf Anerkennungsleistungen bei den Bistümern ein, wie die Umfrage ergab.

Das Bistum Regensburg zahlte mit mehr als 9,6 Millionen Euro die höchste Summe unter den einzelnen Diözesen. Die Summe kommt laut Bistum durch die hohe Zahl der Fälle beim Knabenchor Regensburger Domspatzen zustande. Zudem hatte das Bistum schon im vergangenen Jahr auf das neue System zur Anerkennung erlittenen Leids umgestellt, das die katholische Deutsche Bischofskonferenz erst Ende vergangenen Jahres für alle Bistümer beschlossen hatte, und zahlte rund 5,2 Millionen Euro an die bereits entschädigten Opfer nach. Die niedrigste Summe verbuchte das Bistum Görlitz mit 4.000 Euro. Dort ging bislang auch nur ein Antrag ein.

Seit dem 1. Januar 2021 orientieren sich die Zahlungen an Missbrauchsopfer an zivilen Schmerzensgeldzahlungen. Betroffene sexualisierter Gewalt können bis zu 50.000 Euro als Einmalzahlung erhalten. Hinzu kommt die Übernahme von Therapiekosten. Auch Betroffene, die schon einmal Geld von einer Diözese erhalten haben, können einen erneuten Antrag stellen. Eventuelle Zahlungen werden nach Angaben der Deutschen Bischofskonferenz mit der neuen Summe verrechnet. Allerdings haben bislang nur wenige Betroffene von der Möglichkeit des erneuten Antrags Gebrauch gemacht. 116 Anträge wurden seit dem 1. Januar gestellt, ergab die Umfrage, allerdings machten nicht alle Bistümer Angaben dazu.

Die neue Verfahrensordnung sieht außerdem vor, dass eine Unabhängige Kommission über die Anträge entscheidet. Die Diözesen leiten die Anträge an die Unabhängige Kommission weiter.

Die Mehrheit der Bistümer wendet laut der Umfrage keine Kirchensteuermittel für die Zahlungen auf. Fast überall werden dafür die Täter herangezogen. Wenn diese nicht mehr leben, wird das Geld aus dem Vermögen der Bistümer bezahlt. Im Bistum Magdeburg, im Erzbistum Hamburg und im Bistum Hildesheim floss Geld aus Kirchensteuermitteln für die Leistungen. Im Bistum Erfurt war dies bislang nicht der Fall, wäre aber grundsätzlich möglich. In den Bistümern Mainz und Münster wurden in der Vergangenheit Kirchensteuern verwendet, nun aber nicht mehr.

Die 2018 veröffentlichte sogenannte MHG-Studie geht davon aus, dass zwischen 1946 und 2014 3.677 Minderjährige Opfer von Missbrauch im Bereich der Bischofskonferenz wurden. In den katholischen Ordensgemeinschaften im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) zeigte eine freiwillige Umfrage unter den Mitgliedern, dass von 1.412 Betroffenen, die sich bei Ordensgemeinschaften gemeldet hatten, 774 Betroffene finanzielle Leistungen erhielten. Die Summer der Zahlungen beläuft sich bis Ende August 2020 auf rund 4,3 Millionen Euro.

Die DOK befürwortet einheitliche Regeln für Anerkennungsleistungen in Deutschland, teilte aber mit, sie könne über die eine Teilnahme und die Umsetzung der neuen Verfahrensordnung der Bischofskonferenz nicht befinden. Die Entscheidung müssten die einzelnen Ordensgemeinschaften treffen. Das müsse teilweise mit übergeordneten Gremien im Ausland abgestimmt werden, sagte die Generalsekretärin Sr. Agnesita Dobler. Das könne je nach Verfassung der einzelnen Gemeinschaft noch mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Frühestens ab Februar sei damit zu rechnen, dass Ordensgemeinschaften ihre Teilnahme am weiterentwickelten Verfahren zur Anerkennung des Leids erklärten.