Bundestag hat Elterngeldnovelle beschlossen

Bundestag hat Elterngeldnovelle beschlossen

Berlin (epd). Das Elterngeld wird flexibler und unbürokratischer. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin eine Novelle, die Eltern mit frühgeborenen Kindern besserstellt. Teilzeitarbeit und Elterngeld werden einfacher kombinierbar. Außerdem wird der Bezug für Spitzenverdiener eingeschränkt.

Eltern deren Kinder vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, erhalten künftig bis zu vier Monate länger Elterngeld, wenn das Kind zwischen sechs und sechzehn Wochen zu früh geboren wird. Bei der Kombination von Teilzeitarbeit und Elterngeld sind künftig 32 statt 30 Wochenstunden erlaubt. Wenn beide Partner in Teilzeit arbeiten, können sie über die Aufteilung in einem Korridor von 24 bis 32 Stunden entscheiden, bisher sind es 25 bis 30 Wochenstunden. Außerdem soll Kurzarbeit künftig nicht mehr zu einer Minderung des Elterngelds führen. "Wir stellen das beliebte Elterngeld besser und krisenfester auf", sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auch mit Blick auf die Corona-Pandemie.

Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen über 300.000 Euro erhalten kein Elterngeld mehr, bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Grüne und Linke kritisierten, dass Hartz-IV-Empfänger auch weiterhin kein Elterngeld erhalten, weil die Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU) betonte die verbesserten Regelungen für Eltern zu früh geborener Kinder, die sich besonders intensiv um ihre Neugeborenen kümmern müssten.

Mit dem Elterngeld fördert der Staat Paare nach der Geburt eines Kindes. Sie erhalten je nach Verdienst zwischen 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat, wenn sie zur Betreuung des Kindes im Job pausieren. Für den vollen Bezug von 14 Monaten müssen Paare sich die Betreuung so aufteilen, dass auch der Partner mindestens zwei Monate pausiert. Bei Kombination mit Teilzeitarbeit verlängert sich die Bezugsdauer. Alleinerziehende erhalten grundsätzlich 14 Monate Elterngeld. Der Bund gibt pro Jahr rund sieben Milliarden Euro für das Elterngeld aus.