Zentralrat der Juden: Urteil im Lübcke-Prozess "angemessen"

Zentralrat der Juden: Urteil im Lübcke-Prozess "angemessen"

Berlin (epd). Der Zentralrat der Juden hat das Urteil zu lebenslanger Haft im Prozess wegen Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begrüßt. Das Urteil gegen den Mörder sei "die angemessene Reaktion auf diese furchtbare Tat", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster nach dem Urteilsspruch am Donnerstag. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte den Hauptangeklagten Stephan Ernst (47) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht setze damit zugleich ein klares Zeichen gegen Rassismus und Rechtsextremismus, erklärte Schuster. Im Prozess seien jedoch auch Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden zutage getreten, denen der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag nachgehen werde. "Es bleibt zu hoffen, dass dabei Erkenntnisse gewonnen werden, die es ermöglichen, rechte Netzwerke künftig besser auszuleuchten und aus denen dann die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden", sagte Schuster.

Der Präsident des Zentralrats der Juden würdigte Lübcke als "mutigen Mann". Er habe klare Kante gegen Rechtsextreme gezeigt und sich von ihnen nicht einschüchtern lassen. "Mit seiner aufrichtigen Haltung und seinem Einsatz für die Demokratie wird er für uns immer ein Vorbild bleiben", erklärte Schuster. Lübcke wurde am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen. Der nun verurteilte E. hatte den Schuss letztlich gestanden.