Freital II: Staatsanwaltschaft fordert zweimal Freiheitsstrafen

Freital II: Staatsanwaltschaft fordert zweimal Freiheitsstrafen

Dresden (epd). Im Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" sind am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden die ersten Plädoyers gesprochen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte in ihrer dreieinhalbstündigen Schlussrede Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten für die beiden mutmaßlichen Mitglieder der Vereinigung. Gegen die beiden Unterstützer wurden Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise von acht Monaten beantragt.

Den drei Männern und einer Frau im Alter von 27 bis 53 Jahren werden die Beteiligung an mehreren Taten beziehungsweise die Unterstützung der Terrorgruppe vorgeworfen. Ziel der "Gruppe Freital" waren Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte und auf politisch Andersdenkende. Die Gruppe habe sich im August 2015 zunehmend in Chatbeiträgen radikalisiert. Im "Schwarzen Chat" hätten sie ihre asylfeindliche Gesinnung formuliert und terroristische Anschläge geplant, hieß es im Plädoyer.

Der zweite Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Freital läuft seit 7. September 2020 (AZ: 4 St1/20). Am Donnerstag werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Das Urteil soll am 4. Februar gesprochen werden. In einem ersten Prozess vor dem OLG waren 2018 gegen die beiden Rädelsführer der Terrorgruppe Haftstrafen von neun Jahren und sechs Monaten beziehungsweise zehn Jahren verhängt worden. Insgesamt wurden damals acht Mitglieder rechtskräftig verurteilt (AZ: 3 StR 575/18). Ein dritter Prozess gegen drei Unterstützer, zwei Männer und eine Frau, soll am Dienstag in Dresden beginnen.