Lippische Kirche stärkt Schutz vor sexualisierter Gewalt

Lippische Kirche stärkt Schutz vor sexualisierter Gewalt

Detmold (epd). Die Lippische Landeskirche verstärkt den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Ein am Samstag von der Landessynode beschlossenes Kirchengesetz schreibt künftig Standards für den Schutz und den Umgang mit sexualisierter Gewalt vor. Mitarbeiter sind demnach verpflichtet, bei ihrer Einstellung und später mindestens alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Wer wegen einer Sexualstraftat verurteilt ist, kann nicht eingestellt werden. Ähnlich überprüft werden auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter wird durch das Gesetz ausdrücklich geregelt, dass sexuelle Kontakte bei Bestehen besonderer Macht-, Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse unzulässig sind. Alle Mitarbeiter sind zudem verpflichtet, begründete Verdachtsfälle zu melden. Die Synode der Lippischen Landeskirche tagte wegen der Corona-Pandemie digital.