Erzbistum Köln erwartet für 2021 Fehlbetrag von 37 Millionen Euro

Erzbistum Köln erwartet für 2021 Fehlbetrag von 37 Millionen Euro

Köln (epd). Die Corona-Pandemie sorgt auch im Erzbistum Köln für rückläufige Erträge. Für das laufende Jahr rechnet die Erzdiözese mit einem Minus von fast 37 Millionen Euro, wie das mitgliederstärkste deutsche Bistum am Donnerstag bei der Vorlage des Wirtschaftsplanes 2021 mitteilte. Der Jahresfehlbetrag werde durch Rücklagen aufgefangen.

Trotz stagnierender oder sinkender Kirchensteuer bleibe die Kirche aber "handlungsfähig und wird auch künftig ihren Aufgaben nachkommen", betonte der Finanzdirektor des Erzbistums, Gordon Sobbeck. Allerdings müsse die Finanzplanung neu ausgerichtet werden, um auch künftig "das pastoral und gesellschaftlich Wünschenswerte mit dem finanziell Machbaren verbinden zu können". Der "Wirtschaftliche Rahmenplan 2030" werde in diesem Sinne Eckpunkte für eine Anpassung des Budgets festlegen, hieß es.

Der Wirtschaftsplan für 2021 sieht demnach zunächst Aufwendungen von insgesamt rund 937 Millionen Euro für das laufende Jahr vor. Mehr als zwei Drittel dieser Ausgaben werden durch die Kirchensteuer finanziert. Pro Tag finanziert das Erzbistum mit rund 2,5 Millionen Euro seine Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Caritas, wie es hieß.

Die Seelsorge vor Ort bildet den Angaben zufolge den mit Abstand größten Etatposten. Rund 228 Millionen Euro fließen im laufenden Jahr an die Kirchengemeinden. Darüber hinaus sind für die sogenannte zielgruppenbezogene Seelsorge, die sich an Jugendliche und Menschen in besonderen Lebenssituationen wendet, 51 Millionen Euro vorgesehen. Mit 55 Millionen Euro werden soziale Projekte und Angebote der Caritasverbände, Fachdienste und Beratungsstellen finanziert. Für den Betrieb von Schulen, Hochschulen und anderen kirchlichen Bildungseinrichtungen sind 74 Millionen Euro eingeplant.

Über die laufenden Aufwendungen hinaus plant das Erzbistum Investitionen in Höhe von rund 23 Millionen Euro. Davon sind 19 Millionen Euro für Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Schulen, Bildungs- und Tagungshäusern vorgesehen.