Kabinett beschließt Mehrweg-Pflicht für Take-away-Verpackungen

Kabinett beschließt Mehrweg-Pflicht für Take-away-Verpackungen

Berlin (epd). Gastronomen sollen künftig Mehrwegverpackungen für To-Go-Kaffee und Take-away-Essen anbieten müssen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin eine Novelle des Verpackungsgesetzes von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf den Weg, die eine solche Verpflichtung ab 2023 für Restaurants, Bistros, Caterer und Lieferdienste vorsieht. Dabei darf Mehrweg nicht teurer sein als Einweg. Für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmetern Fläche und maximal fünf Mitarbeitern gilt das Regelwerk nicht - das sind beispielsweise Imbisse und Kioske.

Schulze betonte: "Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu. Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten. Das muss nicht so bleiben."

Ferner soll ab 2022 ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend werden sowie für Getränkedosen. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen demnach weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gelte eine Übergangsfrist bis 2024, hieß es.